die Konstruktion des Zueigenmachen fremder Inhalte durch einen Link
Dazu sollte man im Imprssum den Satz aufnehmen, dass man für extrene Links nicht verantwortlich ist. Ggf. kann man sich auch expliziet von den Inhalten distanzieren.
Oh mein Gott! Nicht nochmal den Satz "Laut Urteil des Landgerichts Hamburgs vom 12. Mai 1998...
/me geht schonmal Popcorn holen.
-jha-