On 1/29/06, Thomas Hochstein ml@ancalagon.inka.de wrote:
Mathias Schindler schrieb:
Nein. Absatz 10 erlaubt der FSF, die Lizenz upzudaten. Einzige Bedingung ist die Bewahrung des Geistes dieser Lizenz.
Das dürfte ja wohl kaum der Fall sein, wenn entscheidende Dinge wie die Verpflichtung, den Abschnitt "History", der die Nennung der (aller!) Urheber - also einen Bezug zu einem Urheberpersönlichkeitsrecht - enthält, entfallen sollen.
Vor allem, nachdem die GFDL ihren Zweck - eine brauchbare freie Lizenz für Softwaredokumentation - durchaus gut erfüllt.
Der Geist der GFDL ergibt sich unter anderem aus der Präambel:
The purpose of this License is to make a manual, textbook, or other functional and useful document "free" in the sense of freedom: to assure everyone the effective freedom to copy and redistribute it, with or without modifying it, either commercially or noncommercially.
Ein Tweak kann unter anderem sein, daß Dokument und Lizenzvolltext mit History und kompletter Autorenliste auch getrennt publiziert werden können, wenn sie durch einen stabilen link verbunden sind. Dass es nicht effektiv möglich ist, in einen langen Featureartikel für eine Zeitung eine mäßig große Infobox aus der Wikipedia zu übernehmen, ohne vor technischen und rechtlich-interpretatorischen Hürden zu stehen, sehe ich restmal als Problem mit dieser Präambel an.
Mathias