Gerhard Jahnke wrote:
Wichtig sind sie schon, aber sie haben nichts geleistet, was ein eigenes Urheberrecht bewirkte. Ein Spielfilm kommt auch nicht ohne Schauspieler aus, das Urheberrecht liegt aber bei Autor, Regisseur und Kameraleuten, nicht bei den Schauspielern.
... und deshalb gibt es im konventionellen Urheberrecht Leistungsschutzrechte mit einer Schutzdauer von 50 Jahren ab Veröffentlichung des urheberrechtlich geschützten Werkes. Die Inhaber von Leistungsschutzrechten schaffen also zwar kein Werk, sind aber durchaus mit eigenen und als schützenswert gewürdigten Leistungen daran beteiligt.
Nur weil die GNU-Lizenzen ein "Copyleft" sind muss das nicht zwingend bedeuten, dass bestimmte Leistungen *nicht* gewürdigt werden sollen. Hinzu kommt natürlich auch noch, dass die Gleichsetzung von "Lizenzierung unter GNU-Lizenz" mit "Ersatz für Urheberrechte" nicht zulässig ist, also alle Analogieschlüsse ohnehin auf tönernen Füßen stehen.
MfG -asb