Liesel schrieb:
darum ob die Lemmaliste als Datenbank unter den Datenbankschutz fällt. An dieser hat nämlich keiner der Autoren ein Urheberrecht. Dies könnte man aber bei der WMF als Betreiber der Infrastruktur bejahen.
Stimmt das wirklich? Muss nicht ein [[Datenbankwerk]] ein Schöpfer haben, um urheberrechtlich geschützt zu sein? Ist es genug mit einem Betrieber?
Durch das [[Datenbankherstellerrecht]] soll "Investitionen in das Sammeln von Daten gefördert werden", aber WMF investiert gar nichts in das Sammeln, nur in den technischen Betrieb.
"Der Schutz entsteht, wenn eine Datenbank vorliegt und wenn die Beschaffung, Überprüfung oder Darstellung der Daten auf einer wesentlichen Investition beruht." Aber bei Wikipedia beruht diese "Überprüfung oder Darstellung der Daten" nicht auf WMF, sondern auf Tausenden von Freiwilligen.
Ich bin nicht Jurist, aber glaube es gibt kein Datenbankschutz für Wikipedia. Und wenn es gäbe, kann es nicht WMF gehören, auch dann weil WMF eine Amerikanische Stiftung ist, und in USA gibt es gar kein Datenbankschutz.