Zur Kenntnis:
Wie den meisten in dieser Mailingliste bekannt sein sollte, veröffentlichte eine Zeitschrift mit ihrer Mai-Ausgabe auch eine DVD, auf der ein kompletter Spiegel der Wikipedia enthalten war. Der Umfang der DVD umfasste: * XAMPP als Grundlage für die MediaWiki-Software * MediaWiki * Dump der deutschsprachigen Wikipedia
Bei der Betrachtung fiel auf, dass die GFDL bei dieser Ausgabe nichtmal im Geiste eingehalten wurde, vor allem störten mich als Autor
* dass die Versionsgeschichte nur die Nennung des letzten Bearbeiters enthielt (häufig nur ein Typo-Korrektor) * an keiner Stelle die Urheberschaft der Artikel in Form einer Autorennennung dargelegt wurde.
Aufgrund dieses Verstosses gegen die Rechte der Urheber an den Wikipedia-Artikeln, habe ich der Vertreiberfirma einen Brief über meinen Anwalt zukommen lassen, in dem ich auf der Basis mehrerer Artikel das Verhalten bzw. die Veröffentlichung der DVD anmahnte und eine Unterlassungserklärung für weitere Veröffentlichungen dieser Art einforderte. Die exemplarischen Artikel (River Continuum Concept, Zitzengallenfliege, Santanachelys gaffneyi) sind dabei alle in der WP als exzellent gekennzeichnet, eindeutig meiner Autorentätigkeit als Fachmensch (Biologie) zuzurechnet und fachlich im deutschsprachigen Raum einzigartig (Schöpfungshöhe unzweifelhaft). Ausserdem verweise ich auf ca. 17.000 Bearbeitungen unter zwei Benutzernamen im Artikelnamensraum und etwa 1.000 durch mich angelegte Artikel.
Eine Antwort auf das anwaltliche Schreiben erfolgte am Dienstag:
DATA Becker räumt zwar nicht den Verstoss gegen die GFDL ein, erklärt jedoch:
Hiermit verspflichtet sich (..) gegenüber Achim Raschka (..) rechtsverbindlich, aber ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage,
1.) es ist zu unterlassen, Kopien der deutschen Version der Internet-Enzyklopädie Wikipedia zu vervielfältigen und zu verbreiten, ohne nicht auch die jeweilige Versionsgeschichte hinzuzufügen, insbesondere einer Zeitschrift eine DVD beizufügen, die sämtliche Artikel der Wikipedia enthält, aber denen lediglich einen Hinweis auf den letzten Bearbeiter angefügt ist;
2.) für jeden Fall der zukünftigen Zuwiderhandlung gegen die unter Ziffer 1.) aufgeführte Verpflichtung an Herrn Achim Raschka eine (..) Vertragsstrafe zu zahlen
3.) die Kosten für meinen Rechtsanwalt zu übernehmen.
Da die Firma zudem in dem Begleitschreiben betont, dass die Redaktion mit der DVD-Version die Wikipedia zusätzlich fördern wollte und nicht primär bestrebt ist, Prozesshändel mit den Autoren auszutragen - sie also im für mich erkennbaren guten Willen handelte - wird von meiner Seite von einer gerichtlichen Weiterverfolgung abgesehen.
Auf einen ausführlichen Kommentar zur bewussten Nicht-Reaktion des Wikimedia e.V. als erklärte Interessensvertreter der Autoren freier Inhalte auf den offensichtlichen und auch bekannten Verstoss gegen die Urheberrechte der Autoren verzichte ich an dieser Stelle.
Gruß, Achim Raschka