Ulrich Fuchs schrieb:
Falscher Ansatz. Versionen löschen können nur Admins, und zum Admin sollte man nur Leute machen, die sowas nicht tun. Fälschen sie dennoch bewusst die
Historie eines Artikels, kann man es ihnen anhand des Löschlogbuchs nachweisen und sie rauswerfen (Verstoß gegen die GNU FDL). Wobei das Problem, das Klaus Graf neulich angesprochen hat (Löschung einer Version, bei der eine UHRV *und* eigener Inhalt eingestellt wurden, und in der Folgeversion von einem zweiten Autor (nur) die UHRV gelöscht wurde) bestehen bleibt. Da davon aber ein Autor betroffen ist, der selber geklaut hat, seh ich das nicht ganz so tragisch.
Uli
Und wie soll dann bei folgendem Beispiel vorgegangen werden? Das ist nämlich um einiges tragischer als dein Beispiel:
*Benutzer 1 erstellt den Artikel XYZ *Benutzer 2 fügt eine URV ein *Benutzer 3 erweitert den Text deutlich *Benutzer 4 erweitert den Artikel nochmals *Benutzer 5 erkennt die URV und stellt den Artikel auf die Löschkandidatenliste *Admin soll jetzt die URV entfernen. Dabei gibt es genau zwei Möglichkeiten: - Die Versionen von Benutzer 2 bis 4 werden gelöscht. Dadurch werden die Erweiterungen der Benutzer 3 und 4 Benutzer 1 zugeschlagen --> GFDL nicht eingehalten. - Nur die Version von Benutzer 2 wird gelöscht. Hier bleiben zwar die Beiträge von 3 und 4 eindeutig als solche erkennbar, aber die URV ist immer noch - zumindest über die Versionsgeschichte - aufrufbar --> Urheberrechtsverletzung.
Ich weiß im Moment nicht, wie dieses Problem gelöst werden soll, eure Meinung dazu würde mich interessieren.
rdb