"Agon S. Buchholz" schrieb:
Du hattest in Antwort auf einen Einwand von Paul argumentiert, dass man auf das Verfassen eines Leserbriefes verzichten solle, wenn man befürchte, dass einem daraus Nachteile entstehen könnten; angeblich veröffentlichen Zeitungen die Adresse des Leserbriefschreibers, so behauptest Du zumindest in Deiner Antwort auf Pauls Mail, und diese angebliche Veröffentlichung der Adressdaten setzt Du in Analogie zu den Pflichtangaben im Impressum einer Website: Wer Nachteile befürchtet, soll es doch lieber sein lassen.
Der Vergleich ist natürlich schief. Wer im Netz publiziert, ist nicht Leserbriefschreiber, sondern Herausgeber einer Zeitung o.ä. Druckwerks - nur online. Daher gelten dieselben Maßgaben.
Das ist argumentativ nicht lauter, da die Impressumspflicht eben nicht trivial (sie lädt eben, im Gegensatz zu den Angaben in Verbindung mit einem Leserbrief, zu Mißbrauch ein; erzwungenermaßen korrekte da rechtlich sanktionierbare Angaben sind wohl auch kaum mit irgendwelchen dubiosen Adressdatenbanken vergleichbar) und auch nicht notwendig ist
Dazu gibt es unterschiedliche Ansichten. Ich teile die Deinige nicht.
(der Rest des die Meinungsfreiheit achtenden Teils der Welt kommt ja auch ohne solche Angaben aus,
Das ist ein Nullargument.
und ohne extrem restrikive Maßnahmen werden derartige Pflichtangaben ganz sicher keinen Schutz vor wirklich kriminellen Energien bieten;
(Fast) _nichts_ schützt vor "wirklich kriminellen Energien".
Also forderst Du, "Vorschriften" aus Prinzip einzuhalten und nicht zu hinterfragen, oder wenn man sie doch hinterfragt, sich dennoch an sie zu halten
So ist es. Ein solches Verhalten ist elementar für einen Rechtsstaat.
Du vergisst dabei, oder möchtest vergessen machen, dass "ungesetzlich" eben nicht gleichbedeutend mit "unrecht" ist,
In einem Rechtsstaat ist es dennoch für sein Funktionieren für alle Bürger zwingend, von Ausnahmefällen abgesehen rechtliche Normen auch dann zu beachten, wenn man sie ablehnt. Wenn jeder nur die Gesetze befolgt, die er gerade - für sich - für sinnvoll hält, bräuchten wir keine.
Tatsache ist nun einmal, dass beispielsweise weder die französische noch die US-amerikanische Verfassung in ihren heutigen Formen existieren würden, wenn es nicht die Möglichkeit gegeben hätte, anonym zu publizieren.
Die gibt es doch. Siehe Wikipedia. Du brauchst nur jemanden, der Dir eine Plattform bereitstellt. Auch in einer Zeitung kannst Du anonym publizieren - Du kannst nur nicht eine solche anonym herausgeben. :)
Einstellungen eines derartig duckmäuserischen und vor allem unreflektierten Obrigkeitsgehorsams sind m.E. in der Wikipedia fehl am Platze; nicht unrichtig ist sicherlich, dass anonyme Edits, wie Du schreibst, "überwacht [...] und falls notwendig eben in der Versionsgeschichte versenkt werden"; in dem von Dir immer wieder vorgeführten Geist bedeutet das aber plötzlich, dass anonyme Edits nicht uberwacht werden, weil sie potenziell destruktiv, sondern grundsätzlich aufgrund ihrer Anonymität suspekt sind;
Das eine ist Folge des anderen.
Entweder man akzeptiert die grundsätzliche Berechtigung und Notwendigkeit von Anonymität und damit auch die von Grenzüberschreitungen
Nein, das eine folgt nicht, wie Du behaupten möchtest, aus dem anderen.
-thh