Hi Wikipedianer,
Magnus Manske schrieb am 05.02.2005 16:15:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/66982
Situation: Der Heise Verlag hat ein Forum, in dem jemand zu einer Straftat aufgerufen hat. Das Landgericht Hamburg hat nun geurteilt, dass Heise dafür haftbar ist, da sie das Posting ja vor der Veröffentlichung ja hätten prüfen können.
Das wird IMHO zwar in der nächsten Instanz wieder platt gemacht, stimmt aber im Licht der en.wikipedia-Sache doch etwas bedenklich.
Relativierende Betrachtung: http://www.r-archiv.de/modules.php?name=News&file=article&sid=2164
Tschuess, Tim.