Marco Krohn marco.krohn@web.de writes:
wenn du die Bilder auch verändern willst, dann ist die Zustimmung des Urhebers (und das ist hier der Architekt) sehr wohl erforderlich.
darum brauchen wir uns glücklicherweise nicht auch noch zu kümmern. selbstverständlich gelten auch alle anderen gesetze weiterhin. der uploader sagt nur, daß er das bild rechtmäßig erstellt hat und daß er keine weiteren ansprüche geltend machen will.
anderes beispiel: wir könnten beispielsweise eine recht-radikale parole oder ein Hakenkreuz zitieren und wissenschaftlich besprechen (ich hoffe, daß das stimmt...). ein dritter in deutschland darf deswegen noch lange nicht den ganzen kontext weglassen und sich das emblem an den ärmel pappen.
oder: das zitat einiger gedichtzeilen ist erlaubt, auch wenn das gedicht noch unter dem urheberrecht steht.