Ich bin durch ein Posting auf wikiEN-l auf Folgendes aufmerksam geworden:
Unser (leider teilweise recht wirr klingender) Artikel [[Geschäftsfähigkeit]] meint:
Einseitige Willenserklärungen, die ohne vorherige Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erklärt werden, sind immer unwirksam und können auch nicht durch Genehmigung wirksam werden.
Unsere Standardklausel "Ich [...] willige ein, ihn unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation zu veröffentlichen." scheint mir als Laien unten obigen Absatz zu fallen.
Grüße, Peter