Hallo!
Jens Müller schrieb:
Für Wappen und Flaggen öffentlicher Stellen halte ich eine Klärung für erforderlich. Alle davon (auch Schwarz-Rot-Gold) sind AFAIK urheberrechtlich geschützt,
Nein, urheberrechtlich gerade nicht. Was willst Du an drei Farbbalken urheberrechtlich schützen?
Erstens: Drei Streifen (ohne Farbe) ist schon geschützt für adidas.
Ansonsten meinte ich auch eher die Wappen.
Es gibt uU anderweitige Verwendungseinschränkungen, siehe Wikipedia:Wappen und Diskussion dazu, die haben aber mit dem Urheberrecht zu tun und sind damit für die GFDL irrelevant.
Das Wissen allgemein ist nunmal leider nicht immer konform mit einer bestimmten Stallman-Lizenz. Nicht nur müssen wir manchmal Kompromisse machen - wir machen sie schon lange, indem in der Wikipedia schon eine ganze Menge gemäß "Fair Use" mit Quellenangebe zitierter Bilder und Texte steht.
Jetzt zu behaupten, man wolle keinen "Fair Use" mehr zulassen, wenn etwas irgendwoher zitiert wird, so müsse das alles der GFDL unterliegen, wird die Wikipedia von jetzt auf gleich in die Bedeutungslosigkeit katapultieren.
Gruß Ralf