Es schrieb Gerhard Jahnke am 15.09.2005 um 19:28:
Dann müssten wirklich prophylaktisch alle aus deutscher Quelle stammenden Fotos in Wikipedia mit einem Löschantrag versehen werden.
Nein, das wiederum nicht. Wenn jemand, der genügend Verwertungsrechte am Bild hat, der Wikipedia das weitere Verwertungsrecht zugesteht, ist alles in Ordnung. Urheberrecht und Verwertungsrecht sind etwas verschiedenes.
Worauf läuft das jetzt hinaus? Wenn ich das Bild eines Abgeordneten oder sonstig öffentlich Tätigem für die WP haben will, muß ich zu ihm hinfahren und ihn eigenhändig knipsen?
Aber Bilder von Dritten dürfen nicht veröffentlicht werden, auch wenn der Dargestellte mit allem einverstanden ist?
Da Didi ---------------------------------------------------------------------- Dieter Brügmann, Spandau (bei Berlin) http://www.bruhaha.de