Hi,
Am 16.11.2008, 16:59 Uhr, schrieb ChrisiPK chrisipk@gmail.com:
Es ist wohl keine direkte Weiterleitung, aber verlinkt eben bei entsprechender Eingabe direkt auf die deutschsprachige Wikipedia. Da man für Links auf der eigenen Seite inzwischen auch haftbar ist, kann der Betrieb untersagt werden.
das trifft aber beispielsweise auch auf Google zu. Außerdem stellt sich die Frage, wieso die ganze Seite vom Netz muss und es nicht reicht, den einen Artikel während der Auseinandersetzung nicht mehr anzubieten. Alles in allem ist wikipedia.de nichts anderes als Google mit der Beschränkung auf Wikipedia-Seiten (und ohne Volltextsuche...). Ich gehe daher als juristischer Laie davon aus, dass das Vorgehen falsch war und vermute den Fehler beim Landgericht Lübeck. Ich hoffe, dass der Verein den Fall juristisch prüft und nicht mit der Aufhebung zufrieden ist, nur so lässt sich sowas in Zukunft vermeiden.
Grüße, Christian Thiele