"Thomas R. Koll" tomk32@gmx.de writes:
Bei Bildern vor 1963 (glaub ich, steht irgendwo in der WP) ist das Urheberrecht schon erloschen. Damals wurde das UHR für Bildern dem der Texte angepasst.
Auch bei musik soll es ähnlich sein. Da versuchen die konzerne momentan durch die veröffentlichung von serien mit "originaleren" historischen aufnahmen ihre "rechte" zu untermauern.
Es wäre jedenfalls gut, wenn wir da klarheit erlangen könnten.
Wenn der Urheber 70 Jahre tot ist, ist das Werk gemeinfrei, ansonsten ist die Zustimmung des Rechteinhabers nötig.
Das heißt aber wahrscheinlich nicht, daß man jede datei verwenden kann, mit deren hilfe das werk publiziert wurde. Für die dateien bzw. das erstellen dieser dateien kann man möglicherweise leistungsschutz einfordern.
10MB ist schon fast BMP oder TIFF, bei Bildern ist das wirklich Overkill. Das ist sowieso mehr Aufwand als dass Nutzen dahinter wäre.
10 mb ist für kunstwerke wohl eher wenig ;)