"Thomas R. Koll" tomk32@gmx.de writes:
dieses Nutzungsrecht ausschliesslich für die rein private Verwendung; Du darfst die Bilder ohne Genehmigung des Museums nicht veröffentlichen.
Und was wenn das Kunstwerk schon 70 Jahre an ein und denselben Ort ist ;-)
Die 70 Jahre spielen nur im Zusammenhang mit dem Urheberrecht eine Rolle; beim Leistungsschutz gibt es meines Wissens andere Fristen.
Die sind aber restriktiv... Ist es denen vielleicht lieber wenn die Kolonialmächte wieder alles exportieren würden?
Die Verwendung des Blitzes ist aus konservatorischen Gründen oftmals untersagt - durchaus zu recht. Durch das permanente Ausleihen zu externen Ausstellungszwecken entsteht aber oftmals auch erheblicher schaden.