On Saturday 29 May 2004 06:16, Karl Eichwalder wrote:
Marco Krohn marco.krohn@web.de writes:
wenn du die Bilder auch verändern willst, dann ist die Zustimmung des Urhebers (und das ist hier der Architekt) sehr wohl erforderlich.
darum brauchen wir uns glücklicherweise nicht auch noch zu kümmern. selbstverständlich gelten auch alle anderen gesetze weiterhin. der uploader sagt nur, daß er das bild rechtmäßig erstellt hat und daß er keine weiteren ansprüche geltend machen will.
???
Wenn ich ein Bild hochladen möchte, dann steht dort:
"Hiermit versichere ich, dass der Urheber dieser Datei einer Veröffentlichung unter den oben genannten und auf der Seite "Wikipedia:Urheberrechte beachten" detailliert beschriebenen Bedingungen zustimmt, bzw. dass die Datei "Public Domain" ist."
und auf der Seite "Wikipedia:Urheberrechte beachten" ist ziemlich detailiert nachzulesen, wann ein upload zulässig ist. Es reicht _nicht_ ein Bild "rechtmäßig" zu erstellen und auf weitere Ansprüche zu verzichten. Das Bild soll schließlich unter der GFDL lizenziert werden.
anderes beispiel: wir könnten beispielsweise eine recht-radikale parole oder ein Hakenkreuz zitieren und wissenschaftlich besprechen (ich hoffe, daß das stimmt...). ein dritter in deutschland darf deswegen noch lange nicht den ganzen kontext weglassen und sich das emblem an den ärmel pappen.
Richtig, aber im Unterschied zu dem von dir gewählten Beispiel steht in der GFDL explizit, dass Veränderungen zulässig sind: "You may copy and distribute a Modified Version of the Document". Unsere Lizenz gibt nunmal keine Rechte, um Bilder ausgedruckt mit sich herumzutragen.
Wenn wir jemandem Rechte einräumen, dann _müssen_ wir diese Rechte auch besitzen. Alles andere ist im Widerspruch zur GFDL oder illegal. Das wäre in etwa so, als würde man versuchen einen Gegenstand zu verkaufen, dessen Eigentümer man nicht ist. Daraus folgt, dass alle Bilder die hochgeladen werden _mindestens_ so frei sind, wie es die GFDL vorschreibt und die Panoramafreiheit reicht dazu nicht aus.
Viele Grüße, Marco