So, nun auch von mir mal ne blöde Frage:
Hab doch Bilder von diversen Sachen, wie Pflanzen usw., die aus uralten Nachschlagewerken entstammen und schön freigestellt sind, so dass die vergilbten Seiten nicht mehr zu sehen sind. Diese Bilder druck ich ab und an in meiner Zeitschrift ab. Nun bin ich mir nicht ganz sicher, ob die nachträgliche Bearbeitung der Bilder eine entsprechende Schöpfungshöhe genießt (Freistellen, Aufpolieren, Kontrastieren usw.) - wäre mir letztlich auch egal, denn ich will sie ja eh freigeben.
Ich druck diese Bilder aber nunmal in Zeitschrift, und die Inhalte der Zeitschrift dürfen nicht unter GNU FDL (die Autoren hätten was dagegen).
Passt das zusammen? Können die Bilder auch nach Druck noch unter GNU FDL gestellt werden ohne das betreffende Heft komplett darunter zu stellen? In den Zeitschriften steht jedenfalls noch nicht, dass dies so wäre.
CU/2 Hartwin