Hallo,
Martin Ebert argumentiert im Gegenzug mit der Hauptsatzung der Stadt, in der es ausdrücklich heißt: "Die Stadt führt den Namen "Lutherstadt Wittenberg"."
(http://www.wittenberg.de/staticsite/staticsite.php?menuid=15&topmenu=6&a...)
Jetzt stellt sich halt die grundsätzliche Frage, ob prinzipiell nur gilt, was eine zentrale Behörde festlegt, oder ob vielleicht doch die Selbstbenennung der sich selbst verwaltenden Stadt gilt. Ich persönlich würde mich auf den zweiten Standpunkt stellen, aber man sollte es vielleicht mal in Ruhe ausdiskutieren und nicht den Artikel pausenlos hin- und herschieben (sage ich, der ich ihn heute auch schon mal verschoben habe).
Auch das Land Sachsen-Anhalt führt überall konsequent den Namen Lutherstadt Wiitenberg, wie man meiner Diskussionsseite zu entnehmen ist. Außerdem ist die postalische Anschrift der Stadt auch so. Die Stadt wie geschrieben ist von mir bereits auf das richtige Lemme zurückverschoben worden.
Ich schlage weiterhin vor eine weitere Diskussion auf der Diskussionsseite des Artikels zu führen auch wenn die Hamster gerade etwas langsam daherhkommen. Gruss Finanzer