Wenn der Urheber das Copyright nicht an die VG abgetreten hat, reicht seine Erlaubnis. (IANAL)
Magnus
Martin Zeise wrote:
Hallo an die Liste,
vor einigen Monaten hatte ich hier meine Probleme mit der Verwertungsgesellschaft (VG) Bild -Kunst geschildert, die der Meinung war, dass ich ein Bild von einer Skulptur eines bosnisch-schwedischen Künstlers, das ich in Slowenien aufgenommen hatte, unrechtmäßig auf meiner Homepage veröffentlicht hätte. Mit dem Hinweis auf §59 Urheberrechtsgesetz (Abbilungen von bleibenden Werken im öffentlichen Raum dürfen ohne Genehmigung veröffentlicht werden) hatte ich erst mal Ruhe.
Nun hatte sich vor zwei Wochen, vermutlich auf Hinweis der VG Bild-Kunst, der Künstler selbst bei mir gemeldet, "to make a deal according to the regulations of copyright of art". Ich schrieb ihm meine Position zurück und dass ich nicht daran dächte, Geld dafür aufzuwenden, dass ich das Bild auf meiner Homepage habe. Er antwortete draufhin: "I think you misunderstood my letter, of course I didn't mean anything about money. By "deal" I meant that if you want to publish my work, I want to have my name and the name of the sculpture beside it."
Nun dachte ich mir, dass diese Anfoderungen ja nicht viel anders als die von GNU-FDL sind (mir ist schon bewusst, dass da noch Unterschiede existieren) und recherchierte etwas zu ihm. Dabei kam für mich heraus, dass er inzwischen durchaus enzyklopädiewürdig ist und deshalb habe also einen Artikel über ihn erstellt (http://de.wikipedia.org/wiki/Emir_Krajisnik) und dort auch das in Frage stehende Bild eingefügt (das zugegebener Maßen nicht mal bester Qualität ist.). Dann habe ich den Künstler gebeten, sich doch mal den Artikel anzuschauen, ohne den Hinweis zu vergessen, dass es sich um eine freie Enzyklopädie handelt. Er schrieb mir draufhin (am 1. Juli): "thank you very much for your efforts, I have read your article on Wikipedia, and appreciate your time and commitment." Das fasste ich nun als Freigabe des Bildes auch unter GNU-FDL auf, obwohl ich ja immer noch der Meinung bin, das ich es ohnehin hätte einstellen können.
Letzte Woche erhielt ich nun eine Brief der VG Bild-Kunst, geschrieben am 2. Juli, mit folgender Hauptaussage: "Herr Krajisnik ist mit der Online-Nutzung grundsätzliche einverstanden und verzichtet ausnahmsweise auf eine entsprechende Vergütung. Der Urheber besteht allerdings drauf, den folgenden Copyright-Vermerk anzubringen: ©VG Bild-Kunst Bonn, 2004, Emir Krajisnik, "Adriatic Dream". Auf meine eigentliche Argumentation, dass das Bild ja sowieso frei sei, ging man aber wieder nicht ein.
Jetzt habe ich das Problem, dass ich praktisch die Freigabe des Urhebers für den Wikipedia-Artikel habe, aber von der VG nur eine begrenzte Freigabe mit Copyright bekommen habe. Diese hat mir nun eine Frist bis zum 16. Juli gegeben, diesen Vermerk anzubringen (was ja zumindest innerhalb der Wikipedia gar nicht möglich ist).
Gibt's hier eurerseits vielleicht ein paar hilfreiche Anmerkungen zum Problem. Über entsprechende Antworten würde ich mich freuen.
Beste Grüße
Martin Zeise (aka Mazbln)
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