Eric_Pöhlsen eric@eric-poehlsen.de wrote:
Aus all diesem sehe ich keinen Grund warum es ein Problem sein sollte im Rahmen der GNU FDL Bilder von Siegeln, Wappen, verbotenen Flaggen oder ähnliches hochzuladen, nur der der die Grafiken in anderem Rahmen weiterverwendet muss sich darüber kundig machen ob es Gesetze gibt die einer verwendung entgegenstehen und das beschränt schließlich nicht die GNU FDL, diese soll sichern dass die Inhalte frei bleiben aber nicht ein freibrief dafür zu tun was man will.
Nochmal, jeder Rechtsanwalt oder angehende Rechtsverdreher oder auch Laienrichter möge bitte laut schreien wenn diese Argumentation nicht schlüssig ist.
Ich bin zwar nicht Rechtsanwalt, angehender Rechtsverdreher oder Laienrichter, halte aber deine Ansicht - wie ich schon mehrfach selbst an dieser Stelle ausgeführt habe - für zutreffend.
Andrsvoss
--------------------------------- Bestellen Sie Y! DSL und erhalten Sie die AVM "FritzBox SL" für 0. Sie sparen 119 und bekommen 2 Monate Grundgebührbefreiung. http://de.adsl.yahoo.com