Matthias Walliczek schrieb:
Im Konkreten hat ein Teilnehmer am Schreibwettbewerb einen Artikel aus dem DDR-Lexikon gestohlen - darauf machte mich der Hauptautor des originalen Artikels aufmerksam.
Diese Behauptung ist in dieser Form absoluter Unfug.
Dir ist nicht klar, dass wir im strafrechtlichen Bereich sind.
Fakt ist: Die aktuelle Version des Artikels enthält keinerlei Urheberrechtsverstöße (dies wird auch von niemandem bestritten).
Nein?
Wahr ist vielmehr, dass sich der Streit nur um einzelne Absätze eines inzwischen umfangreichen Artikels dreht
Wir halten insoweit fest: * Du hast Absätze aus einem anderen Angebot gestohlen. * Die Rechtsbelehrung des anderen Angebots ist eindeutig.
- von dem Diebstahl "eines
Arikels" kann also keine Rede sein. Wahr ist auch, dass die Anschuldigungen ausgerechnet von einem Mitspieler erhoben werden.
Es ist völlig schnurz, ob irgendwo irgendein Spiel stattfindet.
Mit freundlichen Gruessen, Martin Ebert