Hallo,
am Sat, 22 May 2004 00:16:31 +0200 schrieb Alwin Meschede:
Georg Jaehnig schrieb:
Es ist also nur für private Zwecke erlaubt. Kann die Bahn diese Einschränkung treffen? Schließlich sind doch Bahnhöfe und Züge öffentlich zugänglich.
Oh Klasse, endlich mal ein Thema für mich... Ja, "Die Bahn" kann bestimmen, dass man nur für private Zwecke fotografiert, denn sie hat auf ihren Anlagen Hausrecht.
In der Praxis ist es aber so, dass seit nunmehr 100 Jahren oder länger Züge usw. zu gewerblichen Zwecken fotografiert wurden, zum Beispiel, um davon Postkarten zu drucken oder Zeitschriften zu verkaufen, und bis jetzt ist es noch nicht vorgekommen, dass irgendjemand deswegen verklagt worden wäre.
Das ist nicht ganz richtig. Der ICE3 ist designmäßig geschützt (Gebrauchsmuster oder so), da soll es schon Ärger gegeben haben, wenn der ohne Genehmigung fotografiert wurde und die Fotos veröffentlicht wurden.
Gruß, Gerhard aka Perrak