On Thu, 09 Sep 2004 18:14:08 +0200 Karl Eichwalder ke@gnu.franken.de wrote:
"Klaus Graf" klaus.graf@geschichte.uni-freiburg.de writes:
Auch wenn die Server in den USA stehen, gilt fuer die
deutsche
Wikipedia deutsches Recht,
Diese Sichtweise ist etwas schief. Für die in Deutschland lebenden Bearbeiter der (deutschen) WP gilt zunächst einmal deutsches Recht. Unter Berufung auf deutsche Recht dürfen diese Bearbeiter aber nicht gegen US-Recht verstoßen.
US-Bürger, die an der deutschsprachigen WP mitarbeiten, dürfen selbstverständlich gemäß US-Recht Bilder einstellen und dies auch dann, wenn diese Bilder vom deutsche Urheberrecht geschützt sind.
Das ist eine unbewiesene Behauptung. Hier sollten bei schwierigen Rechtsfragen immer genaue Belege gegeben werden, so wie ich es getan habe. Die Staatsangehoerigkeit spielt fuer das Schutzlandprinzip keine Rolle.
"Sowohl die Rechtsprechung als auch die herrschende Meinung in Deutschland folgen bei internationalen Urheberrechtsstreitigkeiten dem Schutzlandprinzip. Dieses Prinzip besagt, daß sich die Entstehung, der Umfang und der Inhalt eines Urheberrechts nach dem Recht desjenigen Landes richtet, „für“ dessen Gebiet der Schutz begehrt wird. „In“ welchem Land Rechtschutz begehrt wird, ist nur für die Frage des Verfahrensrechts von Interesse"
http://www.ejura.de/Aufsaetze/urheber.htm
und nach deutschem Recht sind die meisten der in den
USA aufgrund des
Fehlens eines dortigen Copyright-Schutzes freien Bilder
hierzulande
keine "amtlichen Werke" (§ 5 UrhG de), sondern ganz
normal vom
Urheberrecht geschuetzt.
Wenn der Urheber jedoch keinen Schutz beansprucht, sind die Bilder frei. Es wäre zu überprüfen, ob Schutz seitens der amerikanischen Einrichtungen beansprucht wird.
Wer lesen kann und englisch versteht, findet die Antwort in dem woertlichen englischen Zitat:
"Copyright is sometimes asserted by U.S. Government agencies outside the United States."
Klaus Graf