Hallo!
On Thu, 29 Apr 2004 18:15:16 +0200, Michael Diederich wrote:
Bitte informiert euch da nochmal genauer, Gemeinnützigkeit != Berechtigung zum Ausstellen von Spendenquittungen!
Google, zweiter Treffer:
####### Gemeinnütziger Verein: Eingetragener Verein, der vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt ist, d.h. von der Körperschaftssteuer weitgehend befreit und Spenden an den Verein sind steuerlich absetzbar. #######
Sorry, aber falsch - das weiß ich genau, weil ich in zwei Vereinen mitarbeite, die beide zwar als gemeinnützig anerkannt sind, was sich hauptsächlich bei der Körperschaftssteuer auswirkt (die aber eh nicht anfällt), die aber eben keine Spendenquittungen ausstellen dürfen. Was in diesen Fällen dafür sorgt, daß diese Vereine kaum jemals für irgend etwas Geld haben, weil ohne die Möglichkeit, eine Quittung dafür zu bekommen, spenden leider die Leute auch kaum was. Und die Spendensammelbüchse kann man ja auch nicht jedem unter die Nase halten, der mal um Infos oder Hilfe bittet; das ist ja eine ziemliche Ausnutzerei einer Hilfslage. (OK, Selbsthilfevereine, ist das auch was anders; ein WP-Verein dürfte das schon eher.)
Von: http://vereinsknowhow.de/besteurg/ unter Spenden - Allgemeines ---- 4. Steuerbegünstigte Zwecke
Nicht alle Spenden an gemeinnützige Vereine sind steuerlich abzugsfähig. Voraussetzung ist nach § 10b Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes, daß der Verein die Spende zur Förderung mildtätiger, kirchlicher, religiöser, wissenschaftlicher und der als besonders förderungswürdig anerkannten gemeinnützigen Zwecke verwendet. Die bloße Gemeinnützigkeit ist also nicht ausreichend für die Berechtigung zum Spendenabzug. So sind z.B. Amateurfunken und Modellflug zwar gemeinnützige Zwecke, Spenden an Vereine, die diese Zwecke betreiben, aber nicht steuerlich abziehbar. ----
Und wie gesagt, Ende der 90er hat der Gesetzgeber die Möglichkeit, die Berechtigung, Spendenquittungen ausstellen zu können, für neue Vereine drastisch eingeschränkt, und das gilt eben auch für Vereine, welche theoretisch unter die "besonders förderungswürdigen Zwecke" fallen; das muß extra genehmigt werden, und wird so schnell nicht mehr genehmigt! Es wäre äußerst ratsam, wenn sich da jemand mal im Vorfeld informieren würde, sonst geht nämlich hinterher das Geknatsche los.
Eventuell könnte da sowas wie die KISS (heißt in anderen Städten manchmal anders) weiterhelfen, Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen. Sind wir zwar nicht, aber dennoch sind die Leute da meiner Erfahrung nach recht hilfsbereit, und können zumindest das von mir gesagte mit absoluter Sicherheit bestätigen, sowie eventuell mit der Adresse von einem Anwalt aushelfen, der sich mit dem Thema auch wirklich auskennt.
Ansonsten könnte der Verein auch Rechnungen schreiben, da juristische Person.
Ja, das hat ja auch niemand bestritten.
Schöne Grüße Alex