On Wed, 09 Mar 2005 02:27:35 +0100 "Agon S. Buchholz" asb@kefk.net wrote:
Timt wrote:
nachdem was ich aus dem Rechtsgutachten rauslese müssen
wir die
Hälfte der Wikiquote löschen? Also alles wo der Urheber
nicht
wenigstens 70 Jahre tot ist?
Ja sicher, aber das ist nichts Neues und man braucht auch kein Rechtsgutachten dafür, das steht so sehr deutlich in jedem Kommentar zu Par. 51 UrhG. Ich kann da den "Heidelberger Kommentar" wärmstens empfehlen.
Ich arbeite lieber mit dem Dreier/Schulze (tut sich preislich nix) und habe einen Vergleichstest publiziert unter: http://archiv.twoday.net/stories/210509/
Oder ihr beschränkt Wikiquote eben auf gemeinfreies Material, was m.E. aber auch wieder schwierig werden kann, weil an Übersetzungen und den "behutsamen Anpassungen an moderne Rechtschreibung" möglicherweise auch wieder Leistungsschutzrechte von irgendwem hängen (auch wenn Klaus Graf jetzt vermutlich wieder rotiert).
Ich rotiere nicht auf Kommando ;-)
Klaus Graf