"Wie ist mit der Namensnennung im Rahmen der GNU-FDL umzugehen, wenn Artikel anonym erstellt wurden?"
Diese Frage sollte noch ergänzt werden um die Frage, ob IPs als anonym betrachtet werden können. Und vor allem, ob wir da irgendwie drauf hinweisen müssen, um das so auslegen zu können.
Generell sollte bei den Fragen stärker darauf geachtet werden, was wir technisch tatsälich machen (in dem Fall also IPs speichern), wie wir das dann auslegen (in dem Fall also als anonyme Bearbeitung) und ob diese Auslegung überhaupt zulässig ist, bzw. unter welchen Voraussetzungen.
Letztlich stört sich ein Kläger ja an einer technischen Umsetzung und kaum daran, wie wir etwas auslegen (dann müsste er ja schon fast unserer Auffassung folgen und würde garnicht klagen.)
"In welchen Fällen dürfen freme Photos in Wikipedia genutzt werden?" ^^typo! :-)
Ich darf die Seite ja scheinbar nicht ändern!
--Ivo Köthing