Ulrich Fuchs wrote:
Die Finger lassen würde ich davon, irgendwelche institutionalisierten Gegenüber (Firmen, Museen, Behörden, Stiftungen) "kalt" anzuschreiben.
Ohne das jetzt im Detail ausdiskutieren zu wollen: Natürlich sollte man nicht bei SCO anfangen, Fotos von McBride unter der GNU FDL lizenziert zu bekommen, aber das gebietet wohl der gesunde Menschenverstand, zumindest wenn man zielorientiert arbeitet, also das Bild haben will; wenn wir uns durchringen könnten, dem Stallman-Vorschlag zu folgen ("hier können wir kein Bild wiedergeben weil...") würde das schon wieder anders aussehen.
Bei dem konkreten Fall der Museen wäre der erste Schritt, sich zu erkundigen, ob das Museum überhaupt noch die Bildrechte für ihre Objekte hat. Bei vielen internationalen großen und einigen deutschen Museen ist das nicht mehr der Fall (siehe Corbis). Die SMPK vermerktet sich dagegen selbst, da bestehen also geweisse Erfolgsaussichten.
Ansonsten stimme ich eher Erik zu; Verwertungsrechte hin oder her, das Wegsperren von Kulturgut mit abgelaufenem Urheberrecht hinter kommerziellen Bildrechteverwerten betrachte ich als Verbrechen, deshalb fotografiere ich in Museen bisher *ohne* um eine Erlaubnis zum Veröffentlichen der Fotos nachzusuchen. Das ist ganz im Sinne der Haager Konvention von 1954, wo "cultural property, belonging to any people whatsoever" als "cultural heritage of all mankind" definiert wird. Übrigens gab es schon bei den Spätrömern eine Reihe von Gesetzen, die die Privatisierung von Kunstwerken verboten (vgl. Unger, Quellen der byzantinischen Kunstgeschichte, 1878).
Bei Guerrilla-Aktionen, wie sie Erik erwähnte, sollten wir uns aber intern um einen Konsens bemühen und das dann im Konfliktfall (der früher oder später eintreten wird) auch vernünftig rechtfertigen zu können.
MfG -asb
PS: Au weia, jetzt krieg' ich doch Prügel, ich glaube, das ist schon mein zweiter Beitrag heute. Lars, kannst Du mal wieder eine aktualisierte Statistik posten? Ich verliere den Überblick ;)