"Marco Krohn" marco.krohn@web.de writes:
[einfache Logos]
Doch. Solche Bilder haben nämlich nicht die erforderliche Schöpfungshöhe, um urheberrechtlichen Schutz zu genießen.
hast du für diese Behauptung einen Beleg, oder ist das nur deine persönliche Meinung?
Warum mußte man dann IYO das Schutzrecht "Wort-Bild-Marke" einführen? Das ist gerade für Abbildungen gedacht, die keinen urheberrechtlichen Schutz genießen, deren Schöpfer aber aufgrund ihrer Bedeutung als Kennzeichen ein Interesse hat, andere von der Benutzung auszuschließen.