Rainer Zenz mail@rainerzenz.de writes:
Beim Artikel "Himmelsscheibe von Nebra" stammen die Illustrationen zwar von mir, aber auf dem Ding selbst liegen Schutzrechte für 25 Jahre.
Aus Interesse: Mit welchem Gesetz begründet man das eigentlich?
Ich dachte, es wäre wohl so, daß man nicht einfach eine wissenschaftliche Erstedition nachdrucken darf, es spricht aber außer akademischen Gepflogenheiten nichts dagegen, einen Text oder ein anderes Werk parallel zu edieren. Oder?
Derzeit erscheinen 2 wissenschaftlichen Briefausgaben der Brüder Grimm, bislang gibt es wohl noch keine Überlappungen; aber in 5-10 Jahren wird man sich vielleicht ins Gehege kommen.