kurz eingemischt:
Eike fragte:
Woher kommt denn deine Verunsicherung? Findest du die GFDL so kompliziert oder ihre Bedingungen zu schwer einzuhalten?
Norbert schrieb daraufhin:
sag nicht, dass diese einfach wäre. Formal einigermaßen korrekt müsste ich, wenn ich für eine (auch privatrechtliche) Schulung einen einzelnen Artikel nutzen wollte, neben diesem auch die Liste der Autoren und die englische Fassung der GFDL mit ausdrucken und verteilen. Das ist in der Praxis -mit Verlaub- übertrieben.
jo, die Lizenz ist durchaus kompliziert (auch wenn das Anliegen ziemlich einfach ist) und das beschriebene Vorgehen ist in der Praxis übertrieben. Aber nicht übertrieben ist, wenn der Schüler die Lizenz einmal bekommt, und damit vorrätig hat. Und dann kann man die Lizenz bei neuen Texten immer noch einmal an die Wand projezieren, mit Hinweis darauf, dass, wer keine Kopie mehr besitzt, sie noch mal bekommen kann (evtl. reicht auch nur der Verweis). Wäre das ein Lizenz-Verstoß? Ich fände die Lösung ganz gut :-) Das Nennen der Autoren ist da schon schwieriger ... dahingegen ist die Angabe der Quelle mit einem Link und Datum sowieso selbstverständlich (auch wenn es wohl eine Menge Lehrer gibt, die Quellenangaben nicht für notwendig erachten - aus eigener, etwas länger zurückliegender Erfahrung).
Schorsch (schusch)