Matthias Walliczek schrieb:
Laut http://www.wikipress.de/WikiPress:Computersicherheit ist ein Band zum Thema Computersicherheit geplant, der auch einen Artikel "Wireless LAN" enthalten soll, an dem ich in der Wikipedia urheberrechtlich relevant mitgearbeitet habe. Ich stelle hiermit fest, dass ich die Nutzung dieses Artikels nur unter den Bedingungen der GNU FDL (also inkl. vollstndiger Versionshistorie) oder wahlweise der CC-by-sa-Lizenz (also inkl. Lizensierung des gesamten Bandes unter der CC-Lizenz) gestatte. Gegen eine lizenzwidrige Nutzung werde ich rechtliche Schritte einleiten.
Hallo Matthias,
das ist gut so, dann können sich die deutschen Gerichte mal mit der GFDL auseinandersetzen und wir erhalten alle mehr Rechtssicherheit als bisher.
Konkret wird es u.a. um folgende Punkte gehen:
* Wie ist die Lizenz zu lesen - artikelweise oder wikipiediaweise? * Ist ein Autor eines gemeinschaftlich geschriebenen Artikels allein klageberechtigt? * Ist der abgedruckte Link [1] auf die Historie des Buches mit dem Geiste der GFDL zu vereinbaren?
Sollte in letzter Instanz entschieden werden, dass die komplette Historie mit abgedruckt werden muss, wirst du der Community einen Bäredienst erwiesen haben: Die mühsame Arbeit abertausender Menschen in der Wikipedia und in anderen GFDL-Projekten wird für die nächsten rund 150 Jahre nur elektronisch publiziert werden dürfen.
Viele Grüße
Vlado
Erwin Jurschitza Zenodot Verlagsgesellschaft mbH http://www.zenodot.de