Hier noch mal das Schreiben vom 27. Februar 2006
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Liebe Leute,
ich habe über diese Liste vor einer Woche an Kurt Jansson geschrieben aber bedauerlicherweise keine Antwort erhalten. Auf den betroffenen Seiten IDGR und Nationalanarchismus werden meine Einträge in der Regel nach 1-2 Minuten gelöscht, was nicht auf ernsthafte Kenntnisnahme schließen läßt.
Wie soll es weitergehen? Falls Diskussionen unterbunden werden, bleibt nur der Rechtsweg.
Ich gebe den auf IDGR vom pseudonymen Benutzer Jesusfreund auf meine Seite zwangsversetzten Diskussionsstrang unter noch einmal zur Kenntnis.
Grüße
Andreas Röhler
andreas.roehler@online.de
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Ehrverletzende und falsche Behauptungen in IDGR
Da meine Bearbeitung heute wenige Sekunden nach dem Hochladen bereits gelöscht wurde, geb ich den Stoff mal hier ein - vielleicht kennt, da der Löscher nichts begründet, jemand anders die Ursachen:
Bemerkt habe ich zu IDGR, daß diese Informationen bedauerlicherweise veröffentlichen
"ohne deren Richtigkeit zu überprüfen, wie das Pressegesetz es gebietet. Das dort Ausgeführte ist daher oft nicht nur falsch, sondern zudem ehrverletzend, d.h. strafbar.
Die Behauptung des Rechtextremismus allein bedeutet, jemand anderen einen Straftäter zu nennen, was nur nach Vorliegen eines rechtmäßig ergangenen Urteils unbedenklich ist.
Vor einer ungeprüften Übernahme der IDGR-Veröffentlichungen ist dringend abzuraten.
Die Netzanschrift von Margret Chatwin ist identisch mit jener der Rechtsanwältin Christa Parker, welche mit einer zu unrecht erhobenen Anzeige wegen eines Links auf Falun Dafa gegen Peter Töpfer bekannt wurde.
Durch die unseriöse Arbeitsweise verfehlt Margret Chatwin nicht nur ihre Zielstellung, sondern trägt tendenziell zu Antisemitismus und Fremdenhaß bei.
Wenn etwa der unten zitierte Kolkhoff schreibt: "Dienlich ist diese Weltnetz-Seite vor allem der öffentlichen Anprangerung unliebsamer rechtsstehender Personen", so wird hier u.a. die Wiedereinführung mittelalterlicher Sozialtechniken in Verbindung mit Amtsanmaßung und der Aushöhlung des staatlichen Gewaltmonopols sichtbar."
__ Berlin, den 24. Februar 2006 Andreas Röhler
Ohne Konkretion deiner Vorwürfe, Andreas-IP, ist leider keine Überprüfung möglich. Jedenfalls können ungeklärte Verleumdungsklagen nicht auf dem Rücken des Artikels ausgetragen werden. Infos des IDGR werden hier nirgends unkritisch einfach abgekupfert. Aber ebensowenig pauschale Verunglimpfungen des IDGR. Pech gehabt, dies ist Wikipedia. Jesusfreund 15:12, 24. Feb 2006 (CET)
an Jesusfreund:
Ich weiß schon, was und warum ich etwas schreibe. Es wäre ganz schön, wenn auch Du nicht nur behaupten, sondern auch begründen würdest.
Unten mein Verlagen auf Gegendarstellung an Margret Chatwin. Wenn Du so begeistert von der alleinstehenden Dame bist, fragt doch ganz einfach mal nach ihren Quellen - und ob sie von besserer Qualität sind als jene, die den Irakkrieg begründen mußten...
Ich sehe keinen Sinn für Wikipedia, einen Ringelpietz der Geheimdienste zu unterstützen - oder ist das schon wieder Verschwörungstheorie und Mossad, CIA und der "Verfassungsschutz" eine Art von Eierkuchen?
Also sei so gut, und laß meine Bearbeitung stehen, es sei denn, Du machst mit Argumenten deutlich, daß Du es besser weißt.
Grüße
Andreas Röhler
PS. : Da der Faschismus keine Meinung ist, sondern ein Verbrechen, kann eine Meinung auch kein Faschismus sein! Mit den Staatsdiensten ist das schon eine andere Sache, das sind keine Meinungsäußerungen, wenn geheime Foltergefängnisse unterhalten werden. Wie kommt es, das die nicht bei Margret Chatwin IDGR als Rechtsextremisten auftauchen?
An Margret Chatwin Eberswalder Str. 3 c/o Parker 10437 Berlin
Verlangen auf Gegendarstellung
Auf der von Ihnen verantworteten Netzseite
http://lexikon.idgr.de/r/r_o/roehler-andreas/roehler-andreas.php
behaupten Sie unter dem Stichwort
Röhler, Andreas
u.a.:
"1996 wurde Röhler vom Böblinger Amtsgericht wegen des Vergehens der versuchten Nötigung zu einer Geldstrafe in Höhe von 4.000 DM verurteilt."
Das ist falsch.
Wahr ist, ich wurde vom Verdacht der Nötigung freigesprochen.
Weiterhin erklären Sie:
"Bei einer Hausdurchsuchung in den Wohnräumen von Andreas Röhler wird 1997 durch die Polizei kistenweise rechtsextremistisches Material beschlagnahmt. Grund für die Hausdurchsuchung war der Verdacht der Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole. Es wurden ferner drei Computer, mehr als 300 Disketten, 50 Ordner und zahlreiche rechtsextreme Flugblätter sichergestellt. Das Berliner Amtsgericht ordnet die psychiatrische Untersuchung von Röhler an."
und erwecken hiermit den Eindruck, ich hätte Straftaten begangen.
Wahr ist: Sämtliche gegen mich eingeleitete Strafverfahren führten nicht zu einer Verurteilung, sie wurden eingestellt. Soweit es zu Beschlagnahmen kam, geschah dies unter Verletzung des geltenden Pressegesetzes. Entsprechendes gilt für die Umstände der als Mittel der Demütigung eingesetzten psychiatrischen Untersuchung.
Das Vorgehen verletzte wiederholt die Anti-Folterkonvention.
Ich fordere Sie auf, die erwähnten Einträge umgehend von Ihrer Netzseite zu entfernen.
Berlin, den 20. Februar 2006
Andreas Röhler
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Revert Röhler
Wenn Herr Röhler nachweisen kann, dass IDGR in Teilen die Unwahrheit schreibt und schlampig darstellt/recherchiert sollten wir das aufnehmen. (Ich neige insbesondere dazu zu glauben, dass die Darstellung der Verurteilung durch Nötigung unwahr sein könnte. Das wäre falls erhärtbar ein starkes Indiz gegen die Objektivität von IDGR. Möglicherweise stimmt aber auch die IDGR-Darstellung: da sollten wir dranbleiben.) Die Massivänderung von Herrn Roehler habe ich dennoch revertiert. Bitte an alle Geduld Gruß Petitesse 16:58, 24. Feb 2006 (CET)
Revert bei Art. IDGR
Die Rückgängigmachung von Beiträgen sollte begründet werden. Ich habe meine Änderungen auch begründet.
Auch ist ein Unterschied zu beachten zwischen einseitigen Darstellungen Margret Chatwins und den ihr verbundenen Christa Parker, David Gall/Hagil usw. und Eurer Verplichtung zur Sachlichkeit.
Wenn sich ein unabhängiges, dem Wissen verpflichtetes Medium so etwas zu eigen macht, wird das für die Betroffenen noch ein Stück gefährlicher.
Auch unter diesem Gesichtspunkt empfinde ich die Rückgängigmachung meiner Änderungen als unverhältnismäßig. Margret Chatwin soll das Recht haben, mich als Massenmörder zu bezeichnen - denn nichts anderes legitimiert den Einsatz von gleich mehreren Geheimdiensten -, ein Hinweis auf die Unseriosität derartiger Anschuldigungen aber gilt als zu "massiv"?
Dabei liefert der existierende Eintrag selbst den Beleg die Selbstbezüglichkeit angeblicher Beweise:
Einerseits bezieht Margret Chatwin Material ". . . darunter auch aus staatlichen Quellen wie z. B. Verfassungsschutzberichten" ist da zu lesen, aber "Das Bundesamt für Verfassungsschutz zieht den IDGR öfter als Quelle heran. "
So findet die eine Quelle das gewünschte Material bei der anderen.
Wer diese Sicht der Dinge für übertrieben hält, der lese meine Erfahrungen unter http://www. sleipnir. netfirms. com/prozess. htm.
Es ist auch nicht an mir, zu beweisen, daß ich keine Rechtsextremist/Massenmörder bin usw. sondern an denjenigen, die so etwas behaupten. Entweder Ihr findet diese Quellenbeweise bei IDGR - nicht bloße Behauptungen - oder aber ich erwarte die Respektierung meiner Bearbeitung, die lediglich auf die Relativität der IDGR-Informationen zielt.
Grüße
Andreas Röhler
Du machst hier Sleipnir-Propaganda, edits ohne Belege, die nachvollziehbar pov sind. Stell das bitte ein. --andrax 19:21, 24. Feb 2006 (CET)
@Andrax: Bitte halt den Ball flach Andrax. Bleibe sachlich auch wenns schwerfällt
@Herr Röhler: der einzige Weg den Vorgang zu klären ist vmtl. der, sich genau anzsehen, wie das Gericht geurteilt hat. War das von Martha Chatwin zitierte Urteil das letzinstanzliche?
Falls es das letztinstanzliche war und sie freigesprochen wurden in Punkto Nötigung, dann lügt Chatwin. Das müssten sie aber beweisen, ggf. durch Verweis auf das Urteil. Wie man das macht weiß ich nicht.
Falls es nicht letztinstanzlich war und Chatwin ein kassiertes Urteil zitiert, so kommt das der Lüge zumindest sehr nahe.
Natürlich kann ich nicht prüfen, ob Chatwin die Unwahrheit in punkto angeblicher Nötigung sagt oder Sie. Das müsste sich ja klären lassen. Benutzer Berlin-Jurist habe ich schon angesprochen, wie man das macht. Petitesse 20:11, 24. Feb 2006 (CET)
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Bitte keine Sleipnir-Propaganda in WP
Das IDGR hat wie üblich Quelleangaben gemacht. Die kann dann jeder überprüfen. Warum jetzt der pauschale Angriff des NPD nahen Slimpnir-Herausgebers Röhler gegen ein Medium, das diese Quelle zitiert? Auch berichtet Röhler von Slimpnir nicht, ob seine Gegenanzeige juristisch akzeptiert wurde. Dagegen sollten wir genau prüfen, ob nicht einige Äußerungen von Herrn Röhler inkriminierbare Behauptungen darstellen.
Andreas Röhler ist Herausgeber und V.i.S.d.P. der neu rechten, nationalbolschewistischen Zeitschrift Sleipnir s. Impressum [2] – Sie sieht sich generell von der Justiz verfolgt und ihr Motto lautet (Zitat): „Keine neue Gestapo, keine neue Stasi, keine politische Justiz!“
Ein paar Auszüge aus den Verfassungsschutzberichten: Sleipnir - Zeitschrift für Kultur, Geschichte und Politik Die nach dem aus der nordischen Mythologie bekannten achtbeinigen Pferd Odins benannte Zeitschrift 'Sleipnir' erscheint seit 1995, ursprünglich als zweimonatliches Periodikum, inzwischen unregelmäßig im 'Verlag der Freunde' (VdF), Berlin. Die Publikation versteht sich aus Sicht des Herausgebers als ein überparteiliches "national-revolutionäres" Theorieorgan, das sowohl rechten wie linken Nationalisten ein gemeinsames Forum bieten soll. Die jedoch überwiegend zum rechtsextremistischen Spektrum gehörenden Autoren konzentrieren sich - neben antisemitisch geprägten Artikeln - vor allem auf die Veröffentlichung revisionistischer Beiträge. Außerdem werden Texte bekannter revisionistischer Organisationen aus dem Ausland, wie zum Beispiel dem 'The journal of Historical Review' (USA) und dem 'Adelaide Institute' (Australien) abgedruckt. Gegen verschiedene Sleipnir-Ausgaben bestehen aufgrund volksverhetzender und den Holocaust leugnender Ausführungen Beschlagnahmebeschlüsse, die das publizistische Wirken des Herausgebers in den letzten Jahren erheblich erschwert haben. [3]
Ein weiterer Vertreter der “Querfrontstrategie” ist der “bekennende Nationalanarchist” Peter Töpfer aus Berlin. Er ist mitverantwortlich für eine Website mit dem bezeichnenden Namen www.querfront.de. Mitte bis Ende der 90er Jahre gab er zusammen mit Andreas Röhler im “Verlag der Freunde” die Publikation “Sleipnir” heraus, in der Beiträge verschiedenster Autoren, gleich welche politische Position sie vertraten, abgedruckt wurden – häufig ohne deren Zustimmung. Das Konzept von “Sleipnir” war die grenzenlose Meinungsfreiheit. Häufig fanden sich Artikel im Heft, in denen der Holocaust geleugnet wurde. Die “Querfront”-Redaktion geht vorsichtiger zu Werke. Bislang ist es ihr aber nicht gelungen, “aus der politischen Sackgasse herauszukommen” und rechtsextremistische Auffassungen akzeptabler zu machen. In der NPD gab es 1998 Bestrebungen, die Partei in Richtung Nationalbolschewismus umzupolen. Die DDR sei das bessere Deutschland gewesen, hieß es. Ein Arbeitskreis “Sozialisten in der NPD” trat ins Leben, zerfiel aber bald wieder. Seine Ideen konnten sich in der NPD nicht durchsetzen. Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2002 [4]
Weiter Infos über NPD, Andreas Röhler, nationalanarchisten und die Unterstützung Horst Mahlers: [5], [6], [7], [8], [9]
Wikipedia ist jedenfalls kein Ort, an dem NPD nahe Verleger ihre „Märtyrer des IDGR“ –Kampagne publizieren können. Wenn ich die Sleipnir lesen wollte, würde ich sie kaufen. Hier hat sie nichts zu suchen. -- andrax 18:37, 24. Feb 2006 (CET)
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Bitte keine Nebenkriegsschauplätze; wer lügt nun: Chatwin oder Röhler?
Politisieren hilft jetzt nicht weiter. Ich bitte Andrax das zu lassen. Wir haben wichtigeres zu tun, nämlich im Dienste der Objektivität herauszufinden, wer in der Sache angebliche Verurteilung wegen Nötigung lügt. Habe Berlin-Jurist auf dessen Disku um Hilfe gebeten. Petitesse 20:15, 24. Feb 2006 (CET)
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Sachfremde Instrumentalisierung der Wikipedia einstellen
Ich sehe hier nicht den geringsten Grund, weshalb Wikipedia die Probleme des Herrn Röhler mit dem IDGR klären müsste. Seine diversen Verfahren sind nicht Thema dieses Artikels. Von ihm war und ist mit keinem einzigen Wort in diesem Artikel die Rede, und das ist auch völlig korrekt so.
Ich halte es für eine Zumutung, hier die Seite mit solchen Privatdebatten, Rechtfertigungs- und Hetztiraden vollzumüllen. Dies ist eine Diskussionsseite zum Artikel, und wer DAZU nichts zu sagen hat, sollte sich gemäß unserer Regeln schleunigst in irgendein Forum oder einen Chatroom verziehen. EOD. Jesusfreund 20:28, 24. Feb 2006 (CET)
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Verfassungsschutzbericht keine verläßliche Quelle
Kürze meine Entgegnung zu Antrax auf das Nötigste
Ein sogenannter Verfassungsschutzbericht ist keineswegs eine verläßliche Quelle, was sich - so oder so - herumgesprochen haben sollte. Das gilt für alle dort aufgeführten Rubriken, alle politischen Richtungen. U. a. deshalb, weil den Betroffenen der Berichterstattung keinerlei Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt wird. Derartige Berichte bewirken keine Verteidigung der Verfassung sondern das Gegenteil.
Der von Antrax gegebene Verweis auf "Jungle World" meint einen Aufsatz, welcher sich auf geraubtes Material aus einem Einbruch in die Sleipnir-Redaktion stützt. "Jungle World" hat das Raubgut höchst verzerrend interpretiert. Dieser Einbruch und die Verwüstung des Redaktionsraumes ist für "Jungle World" kein Ruhmesblatt. Lege die Löschung des Verweises nahe.
Zu Chatwin: Ich weiß nicht und will nicht behaupten, daß sie lügt. Vielleicht weiß sie es nicht besser. Habe bislang noch keinen Strafantrag gegen sie gestellt - was sich nur ändern könnte, falls Sie meinem Änderungsverlangen nicht entspricht.
Ich halte viel von friedlicher Auseinandersetzung und nichts von Polizei und Justiz, wenn es um Meinungen und Gedanken, Geschichtsauffassung usw. geht. Diese von mir vertretene Position hat zu den Prozessen gegen die Zeitschrift für Kultur Geschichte und Politik, Sleipnir, geführt - u. a. zu einem Strafbefehl mit der Begründung "versachlichende Wortwahl". Am Ende hatte wohl sogar der Staatsanwalt begriffen, daß es unsinnige Anklagen waren.
Grüße
Andreas Röhler
http://www.sleipnir.netfirms.com/prozess.htm
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Wer lügt: IDGR oder Röhler?
Interessanter Diskurs. Kommen wir zur Sacharbeit zurück. Wir stellen IDGR als verlässlich dar. Es steht aber der Verdacht im Raum: IDGR lügt und behauptet wider besseres Wissen, Röhler sei wegen Nötigung verurteilt. Das kann stimmen oder auch nicht. Wenn es stimmt, ist IDGR keine verlässliche Quelle und wir müssen darauf hinweisen. Wenn IDGR nicht lügt, können wir es so beibehalten. Das ist eine große Chance anhand von Primärquellen (Gerichtsurteil) einen Sachverhalt objektiv zu prüfen. Ob es Chatwin gut und richtig weiß oder nicht, weiß ich nicht. Aber es kann ja nur einer die Wahrheit sagen. Entweder Röhler oder Chatwin. Und falls Chatwin die Unwahrheit sagen sollte, ist das ein Grobverstoß gegen journalistische Prinzipien. Dieser Fall ist ein Prüfstein für die Wikipedia: Lassen wir uns von unseren Vorurteilen, Antipathien, Sympathien und Wertungen leiten oder von objektiv ermittelbaren Fakten? Mitteleuropäer 08:38, 25. Feb 2006 (CET)
Es ist ganz sicher ein Prüfstein für die intellektuelle Kapazität der Autoren, ob sie sich solchen erpresserischen Instumentalisierungen hingeben oder nicht. Falls Röhler dem IDGR an einem Punkt in eigener Sache eine Falschdarstellung nachweisen kann, hieße das nicht mehr und nicht weniger, als dass der IDGR sich an diesem einen Punkt geirrt hätte bzw. eventuell eine veraltete Darstellung noch stehen gelassen hat, wie es bei privaten Websites mit zuwenig Mitarbeitern vorkommen kann.
Und dieser Artikel ist von diesem Fall nicht berührt, weil Röder hier nirgends erwähnt ist und die Möglichkeit von Fehlern und Irrtümern vom IDGR selber eingeräumt wird, wie es dieser Artikel auch darstellt. Jesusfreund 08:52, 25. Feb 2006 (CET)
Hallo Gerhard, der Artikel wäre sehr woh berührt, wenn IDGR trotz Hinweisen von Röhler eine Falschdarstellung stehen lässt. Das wäre nämlich ein klarer Hinweis darauf, dass IDGR extrem unsauber arbeitet und trotz besseres Wissen diffamiert. Aber das ist ja derzeit alles noch gar nicht geklärt. Warten wir es also ab. Herzlicher Gruß 172.176.237.124 13:02, 25. Feb 2006 (CET)
Hier muss gar nichts abgewartet werden. Da Röhler und sein Problem - Nötigung hin oder her - hier überhaupt nicht thematisiert ist, besteht nicht der geringste Grund, an der bisherigen Darstellung des IDGR Abstriche zu machen. Deine weitreichenden Folgerungen sind also falsch und eine Vorverurteilung, zu der sich die denkfähigen Wikipediaautoren nicht nötigen lassen.
Ist es nicht weit eher ein Hinweis auf die Unseriösität von Röhler, dass er trotz seines Wortschwalls hier nicht in der Lage ist, auf eine originale Urteilsbegründung zu verlinken, nur auf seine eigenen Pamphlete? Es handelt sich also offensichtlich um einen unabgeschlossenen Streit mit dem IDGR, wobei Röhler eigentlich die Quelle des IDGR (hier: Blick nach rechts) anklagen müsste. Ist für uns und den Artikel aber völlig uninteressant. Jesusfreund 13:35, 25. Feb 2006 (CET)
Hallo Jesus Freund, ich rücke mal wieder ein, ja? Ich verstehe nicht, warum du dich so sehr davor fürchtest, dass Frau Chatwin schlechte journalistische Arbeit nachgewiesen werden könnte. Derzeit wird IDGR im Lemma wie eine Ikone der Wahrheit und als Quell korrekter Informationen dargestellt. Vielleicht ist IDGR ja wirklich so gut. Aber wenn der Fall Röhler eine Diffamierung eines in punkto Nötigung unbescholtenen Bürgers sein sollte, dann ist klar, dass der Leser bei der Lektüre von IDGR-Artikeln skeptisch sein sollte. IDGR erhebt schwere Vorwürfe gegen tatsächliche oder angebliche Rechtsextremisten. Aber selbst Rechtsextremisten genießen rechtlichen Schutz vor Verleumdung. Falls also eine Verleumdung stattfand, dann ist das ein sehr ernster Fall. Warten wir es also einfach ab. Herzlicher Gruß, Mitteleuropäer 13:42, 25. Feb 2006 (CET)
Noch was: verlinken kann man nur auf eingescannte und upgeloadede Dokumente. Dir ist schon klar, dass nicht jedes Gerichtsurteil digital vorlieg? Na, siehst du! Vielleicht sollten wir Herrn Röhler anbieten, das Urteil upzuloaden? Oder wir sollten mal beim Gericht anfragen, was da eigentlich sache war ... - ich frag ihn mal auf der Diskussionsseite. Mitteleuropäer 13:44, 25. Feb 2006 (CET)
Der Leser sollte völlig unabhängig von Röhlers Fall immer Informationen prüfen, also das nötige Maß Skepsis mitbringen. Dazu fordert der IDGR ausdrücklich selber auf.
Dass der Fehler bei Röhler bisher nicht korrigiert wurde, kann also bedeuten, dass es aus seiner Sicht keiner ist oder eine unabhängige Prüfung noch nicht stattfand.
Und was Frau Chatwin mit jedem Einzeldetail zu tun haben soll, weiß ich auch nicht. Sie ist keine Ikone der Wahrheit für mich, aber eine engagierte Frau, die sich natürlich viel Hass der Rechtsextremen zuzieht mit ihrer dringend notwendigen Arbeit und darum eher Leute braucht, die konstruktiv mitarbeiten, als solche Wadenbeißerei wie Du sie hier vorführst. Jesusfreund 13:55, 25. Feb 2006 (CET)
Immer hübsch freundlich bleiben JF. Wir warten ab was bei dem konkreten Fall herauskommt und dann schreiben wir es hinein oder auch nicht. Lieber Gruß Mitteleuropäer 14:00, 25. Feb 2006 (CET)
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Zyklus ist weder Kreuz noch Stern
Das Wort Enzyklopädie - auf das sich Wikipedia u.a. bezieht [10], beinhaltet bekanntlich den Zyklus, was eine umfassende, allseitige Darstellungsweise beansprucht.
Als Instrument zur Propagierung einzelner ideologischer Positionen sollte Wikipedia sich nicht mißbrauchen lassen. Ich verweise darauf, daß selbst David Gall/Hagalil - gewiß kein unvoreingenommener Berichterstatter - sich korrigiert hat, nachdem der Rechtsanwalt Peter Töpfers ihn auf seine Falschmeldung hinwies.
So heißt bei ihm: "In diesem Artikel wurde irrtümlich behauptet, Peter Töpfer sei wegen Volksverhetzung rechtskräftig verurteilt worden. Diese Behauptung ist falsch und wurde daher entfernt."
[11]
Es wäre schon eine Enttäuschung, sollte es im Falle Wikipedia des Einsatzes eines Rechtsanwaltes bedürfen, um die Respektierung allgemein geltender Normen gegenseitiger Achtung und der Respektierung der Menschenwürde anzumahnen.
Bitte diejenigen, die für die von mir entfernten ehrverletzenden Äußerungen verantwortlich - sei es, daß sie deren Autoren sind oder aber durch Rückgängigmachen meiner Streichungen auf Nationalanarchismus bzw. Relativierungen auf IDGR deren weitere Verbreitung betreiben -, für Wiederherstellung zu sorgen.
Nicht derjenige, dessen Ansehen mittels Falschinformation beeinträchtigt wird, hat etwas nachzuweisen, sondern derjenige, der etwas öffentlich behauptet.
Neben der journalistischen Sorgfaltspflicht, die vor Wikipedia keine Ausnahme macht, gilt bis zum Beweis des Gegenteils bekanntlich die Unschuldsvermutung; ein Grundsatz, der jedem einmal zugute kommen könnte und im gemeinsamen Interesse verteidigt werden sollte.
Weitere juristische Ausführungen zum Thema unter "Richterin beugt Presserecht"
[12]
Grüße
--AndreasRoehler 17:33, 26. Feb 2006 (CET)
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zu Ihrem POV-Spamming in eigener Sache
bedauerlicherweise [sammelt der IDGR allgemein zugängliche Informationen], ohne stets deren Richtigkeit zu überprüfen, wie das Pressegesetz es gebietet.
nicht nachprüfbar und unkonkret. Kann das Pressegesetz es privaten Onlinediensten verbieten, allgemein zugängliche Nachrichten zu sammeln und auszuwerten, in denen auch mögliche Fehler enthalten sind? Außerdem scheint der spezielle Fehler, um den es Ihnen eigentlich geht, bisher noch gar nicht bewiesen zu sein; das wäre Ihre Aufgabe, den Beweis anzutreten, und zwar nicht so, dass sich unbescholtene Mitarbeiter hier erstmal durch kilometerlange Gerichtsakten oder Ihre Zeitschrift wühlen müssen. Ein knackiges Zitat mit Verweislink hätte gereicht.
Das dort Ausgeführte ist daher gelegentlich nicht nur falsch, sondern ehrverletzend, d.h. strafbar.
Pauschalbehauptung ohne Sachbezug, offensichtlicher POV eines Betroffenen, der seine „Ehre“ so eng fasst, dass schon ein Hinweis auf seinen subjektiven Standpunkt ehrverletzend für ihn ist.
Die Behauptung des Rechtsextremismus allein bedeutet, jemand anderen einen Straftäter zu nennen...
Das ist völliger Blödsinn. Rechtsextremismus ist eine Kategorie für bestimmte politische Ziele und Gruppen und für sich keine Straftat.
...was nur nach Vorliegen eines rechtmäßig ergangenen Urteils unbedenklich ist.
Dann wäre es angebracht für Sie, den Verfassungsschutz zu verklagen, der u.a. gewählte Volksvertreter der NPD beobachtet, obwohl diese nicht unbedingt alle Straftäter sind.
Vor einer ungeprüften Übernahme der IDGR-Veröffentlichungen ist dringend abzuraten.
krasse Leserbevormundung und Stimmungmache gegen den IDGR. Nach den Wikipediaregeln ist diese Art POV unzulässig und berechtigt jeden zu Sofortlöschung, siehe z.B. WP:NPOV und WP:SL.
Wenn etwa der unten zitierte Kolkhoff schreibt: "Dienlich ist diese Weltnetz-Seite vor allem der öffentlichen Anprangerung unliebsamer rechtsstehender Personen", so wird hier u.a. die Wiedereinführung mittelalterlicher Sozialtechniken in Verbindung mit Amtsanmaßung und der Aushöhlung des staatlichen Gewaltmonopols sichtbar.
Wir sind hier bei Wikipedia und nicht vor Ihrem imaginären Forum. Auch vor Gericht machen solche aufgeblasenen Hetztiraden auf besonnene Richter wahrscheinlich kaum Eindruck.
Die Netzanschrift von Margret Chatwin ist identisch mit jener der Rechtsanwältin Christa Parker, welche mit einer zu unrecht erhobenen Anzeige wegen eines Links auf Falun Dafa gegen Peter Töpfer Nationalanarchismus bekannt wurde.
Wikipedia veröffentlicht keine Netzanschriften von Personen und hantiert nicht mit Quasi-Aufrufen zum privaten Hinterherschnüffeln und sachfremden Bezügen. Das Thema lautet IDGR, nicht Chatwin oder Töpfer oder Röhler oder Falun Dafa. Nur in Ihrer Chaoswelt lauert das Böse überall.
Durch eine wissenschaftliche wie presserechtlich-publizistische Normen verletzende Arbeitsweise verfehlt Margret Chatwin nicht nur ihre Zielstellung, sondern trägt zu einem Ansehensverlust des von ihr angeblich vertretenen Personenkreises, tendenziell zu Antisemitismus und Fremdenhaß bei.
Bin gespannt auf Ihre sozialwissenschaftliche Statistik, die das belegen könnte. Pauschalurteile und Verunglimpfung einer vielfach anerkannten Privatinitiative, Ablenkung von eigenen Beiträgen zu Antisemitismus und Fremdenhass durch Veröffentlichung einschlägiger Aufsätze in „Sleipnir“ haben in Wikipedia keinen Raum.
Tatsächlich findet eine solche Überprüfung [zu der der IDGR seine Leser ausdrücklich aufruft] jedoch oft genug nicht statt.
Muss dann wohl an solchen Lesern wie Ihnen liegen, die nicht in der Lage sind, Ihre Änderungswünsche sachlich und sauber belegt vorzutragen.
Man stützt sich offenkundig auf geheimdienstliche Quellen - "Verfassungsschutz" -, welche sich in einer Vielzahl von Fällen als unrichtig erwiesen haben und keinerlei seriösen Journalismus bieten.
Richtig, der VS bietet über Jahre hinweg kontinuierlich gesammelte Beobachtungen und kein Feuilleton des schlechten Geschmacks wie Sleipnir. Und die veröffentlichten VS-Berichte enthalten sehr wohl Belege. Wo diese nicht ausreichen, wäre dann selber konkret zu belegen. Wer stattdessen bloß VS in Anführungszeichen setzen kann, hat offenbar ein ganz anderes Anliegen als neutrale Darstellung von Wissen.
http://www.nationalanarchismus.org/Nationalanarchisten/Auto6/Beschlag/beschl...
Dieser Link führt auf eine völlig konfus und unübersichtlich gestaltete Webseite, auf der man im Gegensatz zu den klasse aufbereiteten Seiten des IDGR lange suchen muss, um überhaupt das angesprochene Thema - Röhler contra Chatwin - zu finden. Fakten dazu erfährt man dort auch nicht: Der Link erfüllt daher in keiner Weise Wikipedias Qualitätsansprüche.
Fazit: Sie sind als Mitarbeiter mangels Sachlichkeit ungeeignet. Lesen Sie Wikipedia:Was Wikipedia nicht ist und kommen Sie wieder, wenn Sie wissenschaftlich seriös arbeiten gelernt haben. Also frühestens in 5 Jahren, wenn die Windeln trocken sind. Adieu. Jesusfreund 09:29, 27. Feb 2006 (CET)
Benutzerseite
Sache "Margret Chatwin gegen Andreas Röhler"
Diese Privatfehde habe ich von Diskussion:Informationsdienst gegen Rechtsextremismus hierher kopiert. -- tsor 08:36, 27. Feb 2006 (CET)
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Diese Seite wurde zuletzt geändert um 09:57, 27. Feb 2006.
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