Am Mittwoch, 7. April 2004 19:38 schrieb Heinz-Josef Lücking:
Hallo Uli stimmt ja wohl so nicht. Hier der §§
§ 33 [Änderung der Satzung und des Vereinszwecks]
Das Problem ist nicht die Änderung der Satzung, sondern die Änderung der Satzung, wenn Du gemeinnützig bist (und nur dann können Spenden abgesetzt werden). Wenn Du dann die Satzung änderst, musst Du m.w. die Satzung wieder genehmigen lassen - könnte ja sein, dass sie dann eben nicht mehr die Ansprüche für den Status der Gemeinnützigkeit erfüllt.
Jetzt lass uns mal einfach die zwei Monate noch abwarten. Die Zeit haben wir schon auch noch.
Uli