"Klaus Graf" klaus.graf@geschichte.uni-freiburg.de writes:
Mag sein. Aber wenn ein US-Amerikaner ein PD-Bild in die de.wikipedia.org einstellt, dann ist das völlig in Ordnung.
Unbelegte Behauptungen werden nicht dadurch wahr, dass sie wiederholt werden. Die Staatsangehoerigkeit ist absolut wurscht.
Ich befürchte, wir schätzen die Natur des Projektes falsch ein. de.wikipedia.org ist keine Deutschland-Veranstaltung. Wenn ein US-Bürger in en.wikipedia.org PD-Bilder einstellen darf, dann darf er das auch in de.wikipedia.org. Vielleicht sollte wir dazu mal Jimbo hören.
Aber vielleicht irre ich mich auch. Deshalb ein neuer Fall Darf ein US-Bürger ein Buch mit PD-Bildern veröffentlichen und diese dann auch in Deutschland vertreiben? Ds schiene mir ein relativ ähnlich gelagerter Fall zu sein.
Das deutsche Recht ist für die de.wikipedia.org nur von untergeordneter Bedeutung. Es greift wahrscheinlich nur dann, wenn es um einen Bearbeiter aus Deutschland geht.
Auch das ist eine unbelegte und falsche Behauptung.
Das ist einfach erstmal (gesunder) Menschenverstand. Wer sollte denn gegen wen und wo vorgehen, wenn ein US-Bürger PD-Bilder in die WP tut?
Ich informiere ueber gewisse rechtliche Gegebenheiten nicht mit dem Wunsch, dass die Wikipedia ein Verfahren an den Hals bekommt, sondern um dieses zu vermeiden. Wenn wir nicht auf dem Niveau von Stammtischplaudereien argumentieren wollen, sollten wir angesichts der Groesse des Projekts die Kosten einer vernuenftigen Rechtsberatung nicht scheuen.
Wir sollten uns in dieser Sache besser an Jimbo halten und der hat sich durchaus schon rechtlich beraten lassen - das klingt so von Zeit zu Zeit immer mal durch.