On Dec 7, 2007 10:07 AM, Ulrich Fuchs mail@ulrich-fuchs.de wrote:
Viele der Hakenkreuzdarstellungen in der Wikipedia sind nach deutschem Recht vermutlich wirklich strafbar - und zwar die, die die Klickibuntifraktion als Nationalitätskennungsfähnchen in alle Artikel reingepappt hat, die irgendwas mit dem 3. Reich zu haben.
Nein. Schau dir Absatz 3 an. Das ist eine oder-Aufzählung. Es reicht, wenn eine Bedingung erfüllt ist, damit Absatz 3 Anwendung findet, der Gesetzgeber hat das noch durch ein "oder ähnlichen Zwecken" als weites Feld gekennzeichnet. Spätestens bei "der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte" macht es "bing".
Ich schaue nachher mal in die entsprechenden StGB-Kommentare und bei beck/Lexisnexis rein, ob es da schon entsprechende Urteile, maßgeschneidert auf unseren Fall gibt.
Mathias