Bitte meine Kommentare nicht als Stellungnahme für die Prozedur werten!
- GFDL ist immer erste Wahl
- Ausnahmen sind nur dann zulässig, wenn mit an Sicherheit grenzender
Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass ein Bild in naher Zukunft nicht unter der GFDL stehen wird. Einschränkungen der Lizenz, die
Du meinst vermutlich, wenn ein vergleichbares Bild nicht in naher Zukunft unter GFDL gestellt werden kann (alles andere macht kaum Sinn).
--Ivo Köthnig