-----Original Message----- From: Klaus Graf [mailto:klaus.graf@geschichte.uni-freiburg.de] Sent: martedì, 14. settembre 2004 18:08 To: Mailingliste der deutschsprachigen Wikipedia Subject: Re: [Wikide-l] Re: Bildrechte: US Government hierzulande nicht PD
Wird er? Das duerfen gern die Gerichte entscheiden.
Ja was glaubst du denn? Dass ein Autor, der zwei Absätze zur Online-Hilfe von notepad.exe beigetragen hat, aus einem Gesinnungswandel heraus die Auslieferung von Windows stoppen kann und für die millionenschweren Kosten nicht geradestehen muss? Dass der Brockhaus-Verlag seine Auflage aus den Läden zurückholen muss, weil der Autor eines Artikels seine Nutzungs- erlaubnis zurückzieht?
Wohl wahr, das betrifft aber nicht den von dir erwähnten Paragraphen 42, den der Urheber in jedem Falle auch dann in Anspruch nehmen kann, wenn er irgendeine OpenContent-Lizenz verwendet hat.
Geht es hier darum, Recht zu haben oder moegliche Probleme zu eroertern? OpenConten-Lizenzen regeln im uebrigen solche Rueckrufsrechte.
Das können sie gar nicht. Das Rückrufsrecht nach Paragraph 42 ist dem Urheber gesetzlich verliehen und unveräusserlich. Das ist doch gerade der Witz beim deutschen Urheberrecht: der Urheber kann sein Werk anderen unter Nutzungsbedingungen zur Verfügung stellen. Seine Rechte kann er nicht übertragen. Insbesondere kann er eine Ausübung des Rückrufsrechts nicht ausschliessen.
Anfragen von mir an drei US-Regierungsbehoerden mit der Bitte um eine Klaerung laufen noch.
Prima, danke.
Bernd.