Am Freitag, 7. Oktober 2005 12:30 schrieb Paul Ebermann:
Punkt 14 klingt etwas gefährlich - da muss nur jemand Uli die Webseite abjagen, und schon gibt es eine neue Lizenz?
Ich hatte auf der Wikimania mal vorsichtig bei den Oberen von Wikimedia Deutschland vorgefühlt, ob man sich vorstellen könne, diese Lizenz herauszugeben. Wäre mir aus dem genannten Grund (und aus dem, dass dann eine namhafte Organisation dahinterstünde, was der Verbreitung der Lizenz nur gut täte) tausendmal lieber. Aussage war aber, dass man, um die angeblich kurz vor dem Abschluss stehenden Verhandlungen zwischen Jimmy und RMS nicht zu gefährden, sich hier nicht aus dem Fenster lehnen wolle. Wenn sich die Meinung des Vereinsvorstands mittlerweile geändert hat, wäre ich über ne diesbezügliche Mail sehr glücklich.
Vielleicht sollte das so ähnlich formuliert werden wie bei den GNU-Lizenzen, dass der Lizenznehmer entscheiden kann, ob er die "angegebene" oder eine spätere Version nimmt (und der Lizenzgeber natürlich immer die aktuelle angeben kann).
Kommt letztlich aufs gleiche raus, ich mach mich aber nochmal schlau, wie man das so formuliert, dass es nach deutschem Recht funktioniert.
Punkt 3.7 scheint sich irgendwie mit Punkt 11 zu beißen. Vielleicht kann man das klarer formulieren.
Das ist eigentlich der wichtigste Kern der Lizenz: Es lizenziert nie jemand einen Text weiter, sondern es ist immer direkt eine Lizenz von den Urhebern an die Nutzer. Sprich: Wenn ich Dir die Nutzungsrechte übertrage, kannst Du sie niemandem weiterübertragen. Aber jeder andere, dem Du den Text gibst (das darfst Du), hat von mir ja schon das Angebot erhalten, den Text zu nutzen, also darf auch er/sie den Text weitergeben etc. Die Lizenz ist ein Angebot an Jedermann, nicht eine Lizenz an wenige, die den wenigen das Weiterlizenzieren gestattet. Das ist näher am deutschen Urheberrecht als am amerikanischen Copyright, und berücksichtigt die Problematik, dass in Wikis in der Mehrzahl der Fälle die Urheber vermutlich ein *gemeinsames* Urheberrecht an den Texten haben werden, dass also Urheber auch an solchen Texten noch ein Urheberrecht haben, die von anderen bearbeitet wurden, und dieses sich auch auf die Bearbeitungen *der anderen* erstreckt (daher gemeinsames Urheberrecht). Damit erwirbt der erste Autor ein Urheberrecht (nicht nur für seinen Text, sondern auch für die nachfolgenden und vorherige Bearbeitungen), und muss das auch wieder freigeben. Somit kann man nicht als Urheber nachträglich über die Schiene "gemeinsames Urheberrecht" einen von anderen bearbeiteten Text "stilllegen".
Hoffe, das klärt den Punkt etwas, beste Grüße Uli