Jakamara Bruce Jensen wrote:
[...] daraus leiten sich bestimmte Privilegien wie das Recht auf Großzitat im UrhG ab.
Wo im UrhG steht denn der Begriff Großzitat?
Guckst Du hier: Par. 51 Nr. 1 UrhG. Da geht es um die Zitierfreiheit in einem selbständigen wissenschaftlichen Werk als Großzitat in Abgrenzung zum Kleinzitat (Par. 51 Nr. 2 UrhG)
Etwas detaillierter erörtert unter Begzug auf österr. Recht: http://gewi.kfunigraz.ac.at/~rip/urheber.html
MfG -asb