Am Dienstag 18 Januar 2005 21:21, schrieb Thomas R. Koll:
Aber du mußt schon jeden Fotographen bzw. den Rechteinhaber der jeweiligen Fotographie nennen. Dabei ist es durchaus okay, hinten oder vorn ein "Abbildungsverzeichnis" anzulegen, und dort den Nachweis zu führen ("Abbildung 1 von xyz; Abbildung 2, 4 und 6 von abc; Abbildung 3 und 5 von ppp"). Wie bei den Text-Bearbeitern vorzugehen ist, sollen andere entscheiden.
Jetzt wird's anstrengend. das war eigentlich eh ein punkt der schon länger auf der TODO-Liste steht.
Das ist auch einer der Punkte, der die Arbeit an den Readern interessant bleiben lässt. Die beiden schon gedruckten sind im Prinzip sowas wie Testballons gewesen, daran kann man lernen. Eine der Lektionen sollte gewesen sein, dass Abbildungsnachweise und ähnliches erbracht werden. Idealerweise stehen die gleich am Bild mit dran, Möglich ist natürlich auch ein Bilderverzeichnis am Ende des Textes, wo die ganzen Verzeichnisse so zu finden sind.
Stichwortverzeichnis?
CU/2 Hartwin