Tim Bartel schrieb:
Mathias Schindler schrieb am 06/23/2004 06:22 PM: [Pr0n-Spam in Wikis]
b) Im Falle von deutschstämmigen wikipedia-Vandalen wäre es interessant zu erfahren, ob §303a StGB einschlägig sind und wie die Polizei reagiert.
Halte ich fuer unwarscheinlich, bei einem Wiki, bei dem die Intention ist, dass Daten veraendert werden.
Aber doch nicht egal in welcher Weise.
Sollte ein Pr0n-Spammer nicht Inhalte loeschen, sondern ausschliesslich seine Links hinzufuegen, dann ganz sicherlich nicht:
| (1) Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2) löscht, unterdrückt, | unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei | Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Er loescht nicht, er unterdrueckt nicht, er macht nicht unbrauchbar und er veraendert nicht.
Ich weiß ja nicht wie Juristen "Verändern" definieren, aber bei mir ist Hinzufügen durchaus eine Form der Veränderung.
Kurt