Am Freitag, 27. Januar 2006 15:34 schrieb Erwin Jurschitza:
Ohne das Thema jetzt hochkochen zu wollen, sondern rein zur Info:
- Wie ist die Lizenz zu lesen - artikelweise oder wikipiediaweise?
Artikelweise. Der Satz sowohl am Fuß der Seite wie auch unter dem Editfenster bezieht sich auf die Seite. In den Archiven der Mailinglisten und der Wikipedia-Systemtexte wirst Du entsprechende Diskussionen/Änderungen finden, die zeigen, dass sich die Community mehrfach bewusst für diese Version entschieden hat und Fußtexte, die (weil unbedacht "redaktionell" geändert) anders lautend waren, immer wieder auf diese Interpretation zurückgesetzt hat. Anlass war u.a. ein Klon der Wikipedia, bei dem gerade mal fünf Autoren (Jimmy Wales, Larry Sanger und noch drei andere der en-WP) genannt wurden.
Selbst wenn die ganze Wikipedia als ein Lizenzobjekt angesehen würde, bliebe die Notwendigkeit, sämtliche recentchanges weiter zu geben. Das war übrigens der zweite Grund, warum wir uns damals für die artikelweise Lizenzierung entschieden haben. Sonst müssten nämlich alle Recentchanges (und nicht nur die Artikelhistorie) weiter gegeben werdeen, sobald nur *ein* Artikel weitergegeben wird.
- Ist ein Autor eines gemeinschaftlich geschriebenen Artikels allein
klageberechtigt?
Auch das dürfte eindeutig sein: Ja - denn es entsteht ein gemeinsames Urheberrecht (§ 8 UrhG). Seine Rechte aus diesem Urheberrecht darf jeder Rechteinhaber wahren, solange er den anderen Mit-Urhebern nicht die Nutzung wider Treu und Glauben verweigert. Da die Wikipedia im Kontext der GNU-FDL erstellt wird, dürfte es eindeutig sein, dass die Einforderung der Einhaltung der GNU FDL auch von einzelnen Urhebern eines Wikipedia-Artikels zulässig ist.
- Ist der abgedruckte Link [1] auf die Historie des Buches
mit dem Geiste der GFDL zu vereinbaren?
Sollte in letzter Instanz entschieden werden, dass die komplette Historie mit abgedruckt werden muss, wirst du der Community einen Bäredienst erwiesen haben: Die mühsame Arbeit abertausender Menschen in der Wikipedia und in anderen GFDL-Projekten wird für die nächsten rund 150 Jahre nur elektronisch publiziert werden dürfen.
Das ist unbestritten - insofern meine dringende Bitte, von diesbezüglichen Klagen gegen Zenodot abzusehen, gerade weil sie ziemlich erfolgversprechend wären. Eine Nutzung *im Geist* der Lizenz ist wesentlich wichtiger ist als *im Wortlaut* der Lizenz. Wenn ich den Finger immer wieder in diese Wunde lege, geht es mir in erster Linie darum, das dünne Eis bewusst zu machen, auf dem sich die Community bewegt, damit sie vielleicht endlich mal den Arsch hochkriegt und RMS zu einer Lizenzänderung bewegt.
Uli