Hi!
Ja natürlich, sobald Gesetzesbrüche vorhanden sind und entsprechende Korrekturen nicht angebracht werden, kann man das veranlassen.
Bin mir _ziemlich_ sicher, daß solche Seiten als Austauschplattform benutzt werden, sowohl für Vergewaltigungsmethoden, Verabredungen zur gemeinsamen Schändung, als auch zum Austausch von Kinderpornos.
Der einzige Grund so eine Seite online zu lassen wäre, Fahndern einen Einstiegspunkt für ihre Ermittlungen zu geben - nur müssten die trotzdem erstmal davon wissen. Nur die Seite offline zu nehmen würde vermutlich eher nichts bringen, wenn dann müsste schon gegen den Betreiber vorgegangen werden und das egal auf welcher Weise.
Bye, Daniel