On Sun, 13 Mar 2005 13:37:34 +0100 "Agon S. Buchholz" asb@kefk.net wrote:
Ohne die offensichtlich vorangegangene Diskussion verfolgt zu haben, erscheint es mir allerdings auch so, dass die Initiatoren mental ziemlich schräg drauf sein müssen, um ein paar Tage nach Veröffentlichung des Rechtsgutachtens von Jäger und Schulz [2] ein solches Meinungsbild wie [1] loszutreten. Beispiel:
"Jedermann sollte die Rechte anderer respektieren. Schon aus diesem Grund sollte die Frage, ob Fotografien, die entgegen ausdrücklicher Verbote erstellt wurden, eingestellt werden können, hier eher eine theoretische bleiben. Dies gilt auch dann, wenn man sich im Einzelfall aufgrund gesamtgesellschaftlicher Interessen oder sonstiger Allgemeininteressen eine weitergehende Zugänglichkeit der gemeinfreien Gegenstände wünscht" [3].
Diese Auftragsarbeit hätte sich der Verein wohl sparen können; zumindest entzieht es sich mir, warum da jemand nach diesen Expertenaussagen noch unter Laien Dinge wie die Auslegung von Par. 52 UrhG "abstimmen" will.
Die Ausfuehrungen von asb sind unklar. Vielleicht koennen wir einfach mal festhalten, dass Anfeindungen wie "mental ziemlich schraeg drauf" nicht den Diskurs foerdern. Wer sich darueber aufregt, dass ich asb konfus genannt habe, sollte sich dann auch darueber aufregen, dass hier der verstaendliche Meinungsstreit unnoetig personalisiert wird.
Das Gutachten fuehrt meines Erachtens nicht zu mehr Klarheit, es hat seinen Zweck - leider - verfehlt. Siehe dazu auch Bubo: "Auch mir als Nicht-Fachmann (nicht nur) auf dem Gebiet des Urheberrechts fällt auf, dass es für die Beantwortung der die Wikipedianer in erster Linie interessierenden Fragen kaum Hilfestellung gibt." http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer_Diskussion:Bubo_bubo
Klaus Graf