Hallo,
On Tue, 29 Mar 2005 10:26:40 +0200, Mathias Schindler neubau@presroi.de wrote:
http://www.spiegel.de/unispiegel/wunderbar/0,1518,348301,00.html
Abgesehen davon, daß der Verlag in der geschilderten Situation vermutlich recht hat,
So ganz verstehe ich nicht:
| Doch Versionen aus Schulbüchern sind zum Teil gekürzt und vereinfacht,
Und das sichert bereits Schöpfungshöhe und damit Urheberrecht?
| außerdem gilt ein besonderes Recht für Schulbücher. Von der | Urheberrechtsfrage abgesehen entstehe dem Verlag massiver | wirtschaftlicher Schaden, sagte Wolfgang Dick: Wenn sich Schüler | die Lösungen ihrer Übungen aus dem Internet kopierten, kauften | die Schulen das Lehrbuch nicht mehr.
Das verstehe ich ganz besonders nicht. Würde denn analog dazu auch gelten:
"... außerdem gilt ein besonderes Recht für Enzykolpädien. Von der Urheberrechtsfrage abgesehen entstehe dem Verlag massiver wirtschaftlicher Schaden: Wenn sich Menschen Ihr Wissen kostenlos aus dem Internet kopierten, kauften sie die gedruckte Enzykolpädie nicht mehr. "