On Fri, 7 Jan 2005, Klaus Graf wrote:
On Fri, 7 Jan 2005 11:39:15 +0100 Ulrich Fuchs wrote:
Klaus Graf wrote:
- Urhebernennung bei Textspenden Dritter
Es existiert dazu keine verbindliche Konvention. Am sinnvollsten waehlt man dazu die Diskussionsseite,
Nein. Am Sinnvollsten wählt man dazu die Zusammenfassungszeile beim Einstellen.
Das ist eine unbelegte persoenliche Behauptung, die mich so viel interessiert, wie wenn in China ein Sack Reis umfaellt.
nein, das ist keine persönliche Behauptung - es hat den Vorteil, das die Autorennennung direkt im Datensatz der Bearbeitung gespeichert wird - ich hoffe, das habe ich jetzt richtig verstanden, ansonsten bitte ich um Korrektur durch einen Fachmenschen. Wenn das also so stimmt, sollten wir das vielleicht etwas öffentlicher festhalten.
waere auch der Artikel selbst (s. Artikel Carové). Es
ist
ein klarer Verstoss gegen die Lizenz, dass auf der Wikipedia-CD diese Informationen wegfielen.
Dann ist ^das Problem nämlich keins mehr.
Verstehe ich nicht.
Die Informationen fallen dann nicht weg, wenn der Artikel mit seinen gesamten Versionen übernommen wird. Ich denke, in dieser Richtung war das gemeint.
Zu den anderen Punkten bitte ich, ebenso wie von Anathema gefordert - mal um etwas Ausführlichkeit - hinter eueren persönlichen Anspielungen fehlen mir die sachlichen Informationen, die das auch für einen Laien verständlich machen.
Wieso verstößt zum Beispiel jemand, der in einem Artikel etwas löscht, evtl. gegen die Lizenz? Und in welcher Situation? Wieso muß man ein Kopie des Originals vorhalten, wenn man von da kopiert hat? Wann begehe ich beim Löschen einer Version eines Artikels einen Lizenzverstoß?
Ich gönne der Wikipedia rechtliche Probleme ehrlich gesagt nicht wirklich und wäre froh, wenn ihr euren Streit etwas sachgebundener und laienverständlicher ausführen könntet, denn er ist durchaus interessant.
Schorsch (schusch)