On Friday, February 11, 2005 8:06 PM Thomas Hochstein ml@ancalagon.inka.de wrote:
Bitte lies doch mal http://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrecht
Welches urheberrechtliche Problem siehst Du genau, wenn jemand das Angebot des Urhebers (!) annimmt, sein Werk per E-Mail an andere zu versenden?
Ich kann mir kaum vorstellen, dass die Weiterleitung an eine öffentliche Liste mit mehreren hundert Abonnenten und dauerhaft zugänglichem Archiv eine Nutzung im Sinne des Erfinders dieses Angebotes ist.
Ich könnte ja auch die Mail-Adresse einer Redaktionssystem-Schnittstelle angeben und mich, nachdem der Text von dort seinen Weg in eine Tageszeitung gefunden hat, darauf berufen, dass ich ja nur die von heise.de angebotene Mail-Funktion genutzt habe. IANAL, aber es würde mich schwer wundern, wenn diese Argumentation vor einem Gericht bestehen würde.
Aber völlig unabhängig von der juristischen Komponente finde ich solche Fullquotes von dauerhaft öffentlich zugänglichen Websites reichlich unnötig.
Viele Grüße Arne -- http://recentchanges.de