On Fri, Sep 10, 2004 at 12:24:19AM +0200, Klaus Graf wrote:
On Thu, 09 Sep 2004 23:17:09 +0200 Kurt Jansson jansson@gmx.net wrote:
Es sollte also bei sog. PD-Bildern hinzugefuegt werden, dass dies nur fuer die USA oder ein anderes Land gilt,
aber
nicht notwendigerweise weltweit.
Ich muss gestehen, auch wenn ich mich im Laufe der Jahre daran gewöhnt habe, mich in Fragen des Urheberrechts nicht auf meinen gesunden Menschenverstand verlassen zu können, jetzt ich bin baff. Das bedeutet, es gibt zwei Arten von immateriellem Gemeineigentum, und eines davon ist "gemeiner" als das andere? Eine Allmende des Wissens, die nur bis zur Grenze eines Nationalstaats reicht?
Es ist in der Tat keine weltweite Allmende (Mexiko hat seit 2003 ein Urheberrecht, das 100 Jahre pma Schutz garantiert). Das gilt uebrigens nicht nur fuer Bilder: Werke, die vor 1923 in den USA publiziert wurden, sind DORT public domain, aber wenn der Urheber noch keine 70 Jahre tot ist, besteht noch ein Schutz in der EU (etwa wenn es sich um einen Oesterreicher handelt). US-Bibliotheken richten sich aber natuerlich nur nach US-Recht, wenn sie digitalisierte Inhalte anbieten, die hierzulande geschuetzt waeren (Beispiel http://digbig.com/4brbe ).
Das war doch gar nicht die Frage: Wenn jemand sein Bild unter PD stellt dann gilt zwar das Urheberrecht aber es interessiert kein Schwein weil's ja eine frei Version gibt. Da können sich die Erben noch so sehr aufregen aber einmel PD bleibt es auch PD.
ciao, tom