Matthias Walliczek:
chb schrieb:
Nein aber, aus deinem Argument geht genau das hervor was elwp in seinem längeren Beitrag ausführlich dargelegt hat. Nämlich, daß es einfach im laufe der Zeit technisch möglich wird Auswertungen zu erstellen die über die früheren Methoden hinausgehen. Das hängt meiner Meinung nach eher nicht mit dem "kommerziellen" oder "politischem" Interesse zusammen sondern wie schon gesagt mit der Möglichkeit - und so wars auch beim Toolserver.
Sorry, aber aus diesen Theorien eine implizite Genehmigung für alle zukünftig möglichen Datenverarbeitungen zu kontruieren ist rechtlich abwegig.
BDSG § 4a ist da recht eindeutig: ... [Der Betroffene] ist auf den vorgesehenen Zweck der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung hinzuweisen.
Insofern ist die Diskussion, was absehbar war oder nicht, sinnlos - entscheidend ist, zu welchem Zweck der User bei seiner Anmeldung die Einwilligung erteilt hat. Und das waren die damals existierenden Auswertungen, und nicht mehr.
Eine Einwilligung ist aber nicht immer notwendig, und §4a bezieht sich auf die Einwilligung. In §4 lesen wir:
(1) Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sind nur zulässig, soweit dieses Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet ODER der Betroffene eingewilligt hat.
(ODER von mir hervorgehoben)
Jah