"Bodo Wiska" wiska@nlp-personalentwickler.de writes:
Stellungnahme Evelyne Gebhardt
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andere wäre. Überträgt man das auf Programmbefehle, könnten Befehlszeilen eines Programms plötzlich eine Patentverletzung darstellen, da ja bereits die Abfolge von einzelnen Befehlen patentierbar wäre. Eine solche, funktionsfähige Abfolge von Befehlen ist aber keine Erfindung, sondern vielmehr eine Neukomposition von Algorithmen.
Das ist schief dargestellt (in meinen Augen). Die "Abfolge von einzelnen Befehlen" (= Codefragmente?) fällt unter das Urheberrecht; Patente beziehen sich auf Konzepte: 1-Klick, Papierkorb, Dateisystem mit Journal, Methoden der Kompression.
Aber ansonsten ist Frau Gebhardts Stellungnahme zu begrüßen.